27.12.2010  11:00 Uhr

M & A
Vertraulichkeit ist der Schlüssel bei M&A Transaktionen

Aachen-Euregio. Die Sicherheit der vertraulichen Daten muss während allen Phasen des Transaktionsprozesses gewährleistet werden

M&A-Transaktionen unterliegen strengster Vertraulichkeit. Auch innerhalb der Unternehmensgrenzen der involvierten Parteien ist nur ein eingeschränkter Personenkreis mit den Details der Transaktion vertraut. Trotzdem gibt es viele unterschiedliche Parteien, wie externe Rechtsanwälte, Steuer- oder M&A-Berater sowie Transaktionsdienstleister bzw. virtuelle Datenraumanbieter, die im Zuge der Due Diligence einen detaillierten Einblick über das Verkaufsobjekt erhalten müssen. Im Rahmen des Compliance Managements liegt es in der Verantwortung der Geschäftsführung, die Daten vor unberechtigten Zugriffen sowie vor wiederrechtlicher Weitergabe zu schützen.

Der Zugriff auf die Daten während der Due Diligence wird im Regelfall über einen virtuellen Datenraum reguliert. Mit Hilfe detaillierter Reporting-Funktionen, können sämtliche Datenraumaktivitäten protokolliert und nachvollzogen werden. Zugang erhalten nur die Personen, die von der Verkäuferseite nachweislich autorisiert wurden.

Während der Vorbereitung der Transaktion und der damit verbundenen Due Diligence müssen eine Vielzahl der physischen Dokumente - meist durch einen externen Dienstleister - digitalisiert werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Scannen der vertraulichen Dokumente nicht eine weitere Partei übernimmt, sondern vom virtuellen Datenraumanbieter oder vom Verkäufer selbst übernommen wird. Eine weitere Möglichkeit, um auch während dieses Prozesses jederzeit die vollständige Kontrolle über die sensiblen Unternehmensdaten zu behalten, ist das On-Site Scanning. Durch diesen Vor-Ort-Service müssen die vertraulichen Unterlagen zu keinem Zeitpunkt die eigenen Unternehmensgrenzen verlassen. Die Digitalisierung erfolgt in diesem Fall durch mobile Endgeräte in den Geschäftsräumen des Verkäufers.


 

(Redaktion)



 


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