- 30.01.2019, 10:34 Uhr
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- Berlin
Steuerjahr 2019 bringt mehr Netto für alle
Der Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, was sich dieses Jahr für Steuerzahler ändert.
Arbeitnehmer
dürfen sich dieses Jahr auf mehr Geld freuen. Denn der Grundfreibetrag steigt
und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. Zudem gibt es
mehr Zeit, um die Steuererklärung zu erledigen.
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Auch wer keine Lohnerhöhung erhält, kann
sich 2019 auf ein höheres Nettogehalt freuen. Das liegt an Neuerungen im
Steuerrecht sowie Entlastungen bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
So steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 9.000 Euro auf 9.168 Euro. Für
Paare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag.
Außerdem wird der Tarifverlauf der Einkommensteuer an die Inflation angepasst:
Die Eckwerte des Steuertarifs verschieben sich um 1,84 Prozent. „Wer eine
Gehaltserhöhung bekommt, rutscht nicht mehr so schnell in einen höheren
Steuersatz“, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip.
Kindergeld steigt im Juli 2019
Mit einer weiteren Entlastung dürfen zudem Familien mit Kindern rechnen. So
steigt das Kindergeld im Juli 2019 um 10 Euro pro Monat und Kind. Für das erste
und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für
jedes weitere Kind 235 Euro. Im Zuge der Kindergelderhöhung wird der
Kinderfreibetrag von 4.788 Euro auf 4.980 Euro angehoben. Ein Elternpaar kommt
insgesamt auf 7.620 Euro. „Vor allem gutverdienende Eltern profitieren von
einem höheren Kinderfreibetrag“, sagt Reuß. „Denn deren steuerliche Entlastung
durch den Kinderfreibetrag ist in der Regel höher als das ausbezahlte
Kindergeld.“
Mehr für Vorsorge und steuerfreies Jobticket
Weitere Entlastungen gibt es 2019 für Vorsorgeaufwendungen und Mobilität. So
können Beiträge bis zu 24.305 Euro, die für die gesetzliche Rentenversicherung,
berufsständische Versorgungswerke oder die Rürup-Rente bezahlt werden, als
Sonderausgaben abgesetzt werden. Insgesamt sind jetzt 88 Prozent der Zahlungen
absetzbar – das sind 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Außerdem wichtig: Wer von seinem
Arbeitgeber ein Jobticket erhält oder einen Zuschuss für Bus und Bahn, muss
dies nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Allerdings werden diese
Zuschüsse auf die Entfernungspauschale angerechnet.
Zwei Monate mehr Zeit für Steuererklärung
Erstmals in diesem Jahr: Es gibt zwei Monate mehr Zeit, die Steuererklärung zu
erledigen. Wer eine Steuererklärung abgeben muss, für den endet die Frist für
die Steuererklärung 2018 am 31. Juli 2019. Zuvor galt immer der 31. Mai des
Folgejahres. Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist oder von einem
Steuerberater unterstützt wird, hat mit der Abgabe der 2018er Steuererklärung
sogar Zeit bis zum 2. März 2020 (bisher 31. Dezember).
Weitere Informationen:
www.finanztip.de/steueraenderungen
(Redaktion)
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