- 08.12.2012, 07:09 Uhr
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Kein bundesweites Nachtflugverbot
Bundesverkehrsministerium lehnt bundesweites Nachtflugverbot ab. Nach erfolgreichem Volksbegehren forderten Brandenburger Politiker einheitliche Regelung der Randflugzeiten. Betriebszeiten-Genehmigung sei jedoch Ländersache. Standortvorteile durch Nachtflüge bleiben wohl bestehen.

Norman Schönfeld ist freier Autor und Redakteur bei Berlin.Business-On.de. Er hat Wirtschaft und Kunstgeschichte an der Universität Greifswald studiert.
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Nachdem in dieser Woche das Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg (BER) erfolgreich zu Ende gegangen ist, lehnt das Bundesverkehrsministerium eine länderübergreifende Regelung der Flugzeiten ab. Brandenburgs rot-rote-Koalition unter Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte sich für ein europa- und deutschlandweit einheitliches Nachtflugverbot ausgesprochen.
Staatssekretär Rainer Bomba (CDU) erklärte in der Berliner Morgenpost, dass ein generelles Nachtflugverbot nicht anstehe. Es sei Ländersache die Betriebszeiten der Flughäfen zu genehmigen. An jedem Standort müsse daher individuell über die Regelung der Randflugzeiten entschieden werden.
Anfang 2013 soll über eine Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr am BER entschieden werden. Bisher ist eine Aussetzung des Flugverkehrs zwischen 24 und 5 Uhr rechtskräftig. Mit den Bestrebungen einer bundesweit einheitlichen Regelung des Nachtflugverbots, sollten Standortvorteile von Flughäfen ohne beziehungsweise kürzeren Nachtflugeinschränkungen ausgeräumt werden.
(Norman Schönfeld)
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