05.10.2012  16:24 Uhr

Definition
Bilanz – Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden

Deutschland. In der Bilanz werden die Herkunft und die Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts aufgeführt. Hier werden Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) kurz gegenübergestellt.

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahres- oder Zwischenabschlusses eines Unternehmens. Mit ihr lässt sich zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens in der Vergangenheit aufzeigen. Für die Erstellung einer Bilanz gilt ein Stichtag und in ihr wird das Unternehmensvermögen übersichtlich zusammengefasst und systematisch gegliedert. Die Informationen für die Bilanz stammen aus den Daten der Buchführung.

Welche Funktionen erfüllt die Bilanz?

Mithilfe der Bilanz lassen sich verbindliche Auskünfte über das Unternehmensvermögen geben. Damit erfüllt sie eine Dokumentationsfunktion. Die Bilanz ist handels- und steuerrechtlich relevant und gilt damit als formeller Abschluss der Buchführung. Die zweite Funktion, die die Bilanz erfüllt, ist die Gewinnermittlungsfunktion. Mit ihr lässt sich das Eigenkapitel zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Kapital am Ende des Jahres vergleichen. Der Nachweis über Gewinne und Verluste erfolgt über die vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung. Schließlich erfüllt die Bilanz die Informationsfunktion. Der Kaufmann kann auf der Basis dieser Selbstinformation sein Unternehmen gezielter lenken. Außerdem interessieren sich auch Dritte für die Unternehmensbilanz. Zu ihnen gehören Gläubiger, Geschäftspartner oder Kreditgeber.

Aufbau und Vorteil der Bilanz

Die Bilanz wird immer nach demselben Muster aufgebaut. Hierbei unterscheidet man zwei Bereiche. Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung und die Vermögensstruktur des Unternehmens. Auf der anderen Seite – der Passivseite – wird die Herkunft der Mittel aufgelistet. Dabei wird zwischen Fremd- und Eigenkapital unterschieden. Der Vorteil der Bilanz besteht darin, dass sich die Endbestände des Vermögens und der Schulden (also der Aktiv- und Passivkonten) zeitübergreifend darstellen und vergleichen lassen können. Das ist auch der Grund, warum die Bilanzierung als Betriebsvermögensvergleich bezeichnet wird.

Weitere Definitionen finden Sie hier:

Definition: Tochtergesellschaft


 

(Christian Weis)

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