07.03.2012  09:23 Uhr

Definition Nettolohn
Nettolohn: Der Bruttolohn minus gesetzliche Abzüge

Deutschland. Unter dem Nettolohn versteht man den Teil des Einkommens, der vom Arbeitgeber an seine Beschäftigten ausgezahlt wird. Dieses Geld steht dem Angestellten für Ausgaben zur Verfügung.

Ursprünglich bezeichnete der Lohn das Geld, das einem Arbeiter für seine Arbeit zustand. Zur Abgrenzung davon gab es die Bezeichnung Gehalt, ausgezahlt an die Angestellten eines Unternehmens. Neben dem Synonym des Nettoeinkommens ist heute im Allgemeinen vom Nettoentgelt die Rede.

Versicherungsbeiträge schmälern Bruttolohn

Eine Vielzahl an Abgaben lässt den Bruttolohn, also das Gesamtgehalt, zum Nettolohn schrumpfen. Einzahlungen in die Rentenkasse, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie in den Topf der Arbeitslosenversicherung werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten, er ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Gelder an die entsprechenden Stellen weiter zu leiten.

Der Staat macht Brutto- zu Nettolohn

Auf die gleiche Weise wird mit den Steuern verfahren. Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten. Wie hoch die Abgaben sind, ergibt sich aus der auf der Lohnsteuerkarte vermerkten Steuerklasse. Der Wechsel der Steuerklasse geht mit einem veränderten Nettolohn einher.

Steigen die Beiträge zur Krankenversicherung, verringert sich der Nettolohn. Der andererseits auch wieder steigen kann, etwa wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken. Komplizierter wird die Berechnung des Nettolohns, wenn Arbeitgeber Firmenwagen zur Verfügung stellen. Dieser so genannte geldwerte Vorteil schmälert entsprechend den Nettolohn.


 

(Christian Weis)

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