Die Anwalts-Kolumne
Wenn eine Baustelle ganz andere "Baustellen" aufreißt!
Düsseldorf. Was zunächst vor allem Kölner und kurz darauf auch betroffene Düsseldorfer Anwohner im Bereich des U-Bahn-Baus mit alarmierten Argusaugen in den Medien verfolgten, hat längst die Ausmaße einer nationalen Abrissbirne angenommen.
Ausführlich wurde über immer wieder neue Verdachtsfällen gegen eine namentlich spätestens jetzt deutschlandweit bekannte Baufirma im Zusammenhang mit gefälschten Protokollen, geklauten Baumaterialien und fehlerhaften Schlitzwänden berichtet. Kurz: skrupelloser Pfusch am Bau! Das Feld ist hierzu medial hinlänglich bestellt, man klärt auf und kümmert sich. An dieser Stelle gehen wir daher zurück vor Ort. Sozusagen vom Allgemeinen ins Spezielle.
Dorthin, wo es im doppelten Sinne um ins Schwanken geratene Fundamente geht. Genauer, um die von Bauzäunen und Bretterbrücken nebst unpassierbaren Gräben bedrohten Existenzen des Einzelhandels. Überleben die ohnehin schon krisengebeutelten Geschäfte, wenn man ihnen wie einem versehrten Patienten über Jahre hinweg auch noch die Hauptschlagader abdrückt? Indem man ihre bereits dezimierte Laufkundschaft buchstäblich auf von wackligen Planken gepflasterten Umwegen vergrault, bleibt ihnen nicht viel mehr, als sich, am besten gemeinschaftlich, zur Wehr zu setzen.
Peter Endemann, 45, war seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Der Jurist ist Fachanwalt für Strafrecht und lebt und arbeitet in Düsseldorf.
Was, wenn ihr Aufbegehren neue Baustellen aufreißt? Beispielsweise in Form eines umkämpften Nebenschauplatzes mit Versicherungen und Gerichten. Wenn es um entgangenen Umsatz und Schadenersatzansprüche geht. Lohnt sich der unter Umständen aufreibende Einsatz? Rein juristisch, ja. Unter Berufung auf Artikel 14 des Grundgesetzes ist das Eigentum geschützt und damit auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Erfasst wird hiervon auch der so genannte „Anliegergebrauch“, was nichts anderes heißt, als dass im Falle von Umsatzeinbußen verursacht durch Straßenbauarbeiten grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Zünglein an der berühmten Waage ist dabei die Schwere des erlittenen Schadens, oder anders formuliert die „Intensität des Eingriffs“, die als „Sonderopfer“ (des Einzelhändlers) geltend gemacht werden kann. Wie so oft gilt auch hier im Rahmen der Rechtsprechung die Bewertung des Einzelfalls. Immerhin ein zarter Lichtkegel am Ende des Tunnels …
Art. 14 (Grundgesetz)
Schutz des Eigentums/Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; umfasst auch den sog. "Anliegergebrauch“.
(Peter Endemann)
Tags:- Baustelle
- Einzelfall
- Schaden
- Schadenersatz
- Umsatz
- Einzelhandel
- U-Bahn
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Stadt Düsseldorf
Radiohören am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Fragen
Was muss als Arbeitgeber beim Kündigungsschreiben beachtet werden?
Unternehmensführung
Gesetzgeber in der Pflicht
Interview Online-Datenschutz
Steuerrechtliche Vorgaben und mögliche Erleichterungen
Die Inventur
Firmenname und Anschrift sind Pflicht
Werbeprospekte
Deutsche sind so "weiß" wie 1993
Schwarzarbeit
RölfsPartner erweitert Geschäftsbereich
Auf Wachstumskurs
- »
- »
- »
- »
- »
Peter Endemann
Exklusiv für business-on.de kommentiert Peter Endemann, Jurist in Düsseldorf, ausgewählte Rechtsfragen aus dem privaten und geschäftlichen Alltag.
Sein aktueller Beitrag befasst sich mit den vielfältigen Chancen für Kriminelle im Internet - und den juristischen Bewertungen.
- 20.06.
03:00 - 20.06.
00:52 - 19.06.
10:56 - 19.06.
03:07 - 19.06.
03:00 - 19.06.
03:00 - 19.06.
02:40
» Ihre Pressemeldung
Sie sind ein in der Region Düsseldorf ansässiges Unternehmen oder haben Meldungen aus der Region? Wir freuen uns über Ihre Pressemeldungen.
Nehmen Sie uns gerne in Ihren Verteiler mit auf und schicken Sie Ihre Pressemitteilungen an uns: duesseldorf@business-on.de
» Ihre Eventfotos
Ob Messe, Seminar, Netzwerktreffen oder Tag der offenen Tür. Schicken Sie uns die Bilder Ihrer Veranstaltung. Wir veröffentlichen diese kostenlos auf www.business-on.de/duesseldorf.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
duesseldorf@business-on.de
» Ihr Video
Haben Sie ein Video von Ihrem Unternehmen, von Ihrem Stand auf einer Messe, ein Interview oder ähnliches? Dann senden Sie uns Ihr Video zu. Wir veröffentlichen es gerne auf www.business-on.de/duesseldorf.
Weitere Informationen, z.B. zur Dateiübersendung:
duesseldorf@business-on.de
» Ihre Termine
Veröffentlichen Sie schnell und kostenlos Ihre Termine wie z.B. Tag der offenen Tür, Ausstellungen, Tagungen & Konferenzen, Vorträge, Jubiläen und vieles mehr auf www.business-on.de/duesseldorf.
Klicken Sie einfach oben im Terminkalender auf "Neuen Termin eintragen" und füllen Sie die entsprechenden Felder aus:
» Terminkalender aufrufen
» Ihr Unternehmensportrait 
- Ausführliche redaktionelle Vorstellung Ihres Unternehmens auf dem Wirtschaftsportal Ihrer Region
- Fotos von Geschäftsführung, Vorstand, Produkten, Firmengebäude o. ä.
- Integration Ihres Firmenvideos, falls vorhanden
- Bereitstellung Ihrer Imagebroschüre/Produktbroschüre zum Download für interessierte Leser
- Veröffentlichung sämtlicher Kontaktdaten für Direktanfragen der Leser
- Veröffentlichung Ihrer Termine (Hausmessen, Tag der offenen Tür, Jubiläen)
- Verlinkung Ihrer Unternehmens-Website
Ihr Ansprechpartner für Fragen und Buchungen:
Dirk Schäfer
Tel: +49 (0) 211 / 168 249 0
d.schaefer@business-on.de
» B2B Werbung
business-on.de ist das stark wachsende tagesaktuelle Online-Wirtschaftsmagazin der Region. Wir bieten Ihnen das ideale Umfeld für Ihre Werbung, wenn Sie gezielt und messbar
Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, Fach- und Führungskräfte und Interessenten in Ihrer Region ansprechen möchten.
Ihr Ansprechpartner für regionale Werbeanfragen:
Dirk Schäfer
Tel: +49 (0) 211 / 168 249 0
d.schaefer@business-on.de
Fragen zu überregionaler Werbung beantwortet Ihnen unser Partner businessAD.
Unsere Mediadaten finden Sie hier.
» Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder vermissen Sie etwas? Gerne steht Ihnen unsere Redaktion telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 211 / 168 249 0
E-Mail: duesseldorf@business-on.de
» Kontaktformular
» Weitere business-on.de Portale
Aktuell finden Sie business-on.de in 20 Regionen: Aachen-Euregio, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn, Mecklenburg-Vorpommern, Mittelfranken, München,
Niedersachsen-Ost, Nordbaden, Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Main, Ruhr, SaarLorLux, Stuttgart Südbaden, Südwestfalen, Weser-Ems, Deutschland und der Türkei.
Laufend kommen weitere Standorte in Deutschland hinzu.
Die lokale Berichterstattung und Pflege der Portale erfolgt jeweils durch einen Partner vor Ort.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem Punkt "Impressum" der jeweiligen Region.
» business-on.de Partner werden
Wir sind ständig auf der Suche nach nützlichen Inhalten für unsere Leser, Medien- und Sponsorpartnerschaften und vielem mehr.
Außerdem suchen wir noch Lizenzpartner, die folgende Regionen wirtschaftlich selbständig betreuen:
- Augsburg/Schwaben
- Nordhessen
- Koblenz
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
- Westfalen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
duesseldorf@business-on.de
» Meldung kommentieren
Ihre Meinung ist gefragt! Deshalb bieten wir Ihnen unter jedem Artikel die Möglichkeit, Ihren Kommentar abzugeben und zu diskutieren.
» Immer Up2Date bleiben
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
CvD: Bernd Holzrichter
Fon 0211 - 30 36 932
Fax 0211 - 30 36 931
b.holzrichter@business-on.de
Redaktion:
Dr. Regine Anacker
Juliane Rawinski
Dirk Schäfer
Katharina Schulze
Dennis Sohner
Pressemeldungen senden Sie bitte an:
duesseldorf@business-on.de
Als Startseite