- 14.06.2011, 13:29 Uhr
- |
- Deutschland
- |
- 0 Kommentare
Kündigungsgrund Erziehungsurlaub
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs und während eines Zeitraums von sechs Wochen vor Beginn des Erziehungsurlaubs nicht kündigen (§ 18 Abs.1 Satz 1 BErzGG).
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde eine Kündigung für zulässig erklären (§ 18 Abs.1 Satz 2 BErzGG). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Kapitel "Besonderer Kündigungsschutz" verwiesen.
Wegen des eigenmächtigen Antritts von Erziehungsurlaub wird auf das Stichwort Urlaub/Eigenmächtiger Urlaubsantritt verwiesen.
(VSRW-Verlag)
Auch für Sie interessant!
Entdecken Sie business-on.de:
Aktuell
News, IT & Telekommunikation, Messen, Jobbörse, Fotos, Atomkraft,
Wirtschaft
Interviews, Unternehmen, Startups, Powerfrauen, Verzeichnis,
Finanzen
Aktien & Fonds, Vorsorge, Finanzierung,
Recht & Steuern
Marketing
Marketing News, Fachwissen, PR, AIDA-Modell, Definition Marketing, Marketing-Mix,
Personal
HR-Themen, Interviewserie, Employer Branding, Seminare & Weiterbildungen, Personenverzeichnis,
Lifestyle
Restaurants & Co., Wellness & Genuss, Life & Balance, Reisen, Buchtipps,
Wirtschaftslexikon
Basiszinssatz , Betriebsverfassungsgesetz , Bundesurlaubsgesetz, Kulanz , Lohnsteuertabelle, Prozentrechnung , Skonto , Sozialversicherungsnummer , Unternehmensregister , Valuta ,