18.05.2011  14:18 Uhr

Definition Factoring
Factoring ist ein laufender Verkauf von Forderungen

Deutschland. Mit dem Begriff Factoring meint man den Verkauf von Forderungen. Sie werden meist zu dem Zweck verkauft, um Zahlungseingänge vorzeitig zu realisieren und damit das Ausfallrisiko zu minimieren. Der Forderungsverkäufer wird auch Anschlusskunde genannt. Der Verkauf erfolgt an eine Factoringgesellschaft. Bei den Forderungen handelt es sich um Leistungen sowie Lieferungen an Gewerbekunden. Der Factoringvertrag umfasst in der Regel eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Er beinhaltet die Gesamtheit der Forderungen, kann allerdings auch nur die Forderungen für spezielle Abnehmerkreise beinhalten.

Funktionen des Factorings

Das Factoring hat vorrangig eine Finanzierungsfunktion für Unternehmen. Die Factoringgesellschaft stellt dem Anschlusskunden sofort nach dem Entstehen einer Forderung den zugehörigen Wert zur Verfügung. Vorteile sind der hohe Liquiditätsfluss, die der Forderungsverkäufer für seine Abnehmer nutzen kann. Das Factoring ermöglicht zudem, dass der Anschlusskunde einen detaillierten und ausführbaren Finanzplan erstellen kann. Einige Verkäufer verwenden die Forderungswerte auch für die Verminderung der Schuldenlast. Die Factoringgesellschaft übernimmt außerdem das sogenannte Delkredererisiko.

Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunde und Abnehmer

Sollten die Abnehmer des Forderungsverkäufers nicht zahlungsfähig sein, übernimmt die Factoringgesellschaft die Zahlung und kommt so einem Ausfall zuvor. Im Vorfeld muss sich der Anschlusskunde aber als kreditwürdig erweisen. Auch die Abnehmer werden auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft. Somit ist das Factoring allgemein auch als Finanzdienstleistung zu verstehen, die Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso beinhaltet. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr erhoben. Für die Übernahme des Delkredererisikos wird außerdem ein Teil des Forderungswertes als Sicherheit einbehalten. In Deutschland werden die Factoringgesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank überwacht.


 

(Redaktion)

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