21.01.2009  14:20 Uhr

Steuern
02.12.2008: BGH verschärft Strafen für Steuerhinterzieher

GTE Deutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft damit klare Regeln zu den Strafen unterschiedlich schwerer Fälle von Steuerhinterziehung.

Werden Steuern von einer Millionen Euro und mehr hinterzogen, sind im Normalfall Gefängnisstrafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze wird nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Bei 50.000 EUR hinterzogenen Steuern sind Geldstrafen fällig, ab 100.000 Euro ist eine Freiheitsstrafe unerlässlich. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich. (Az.: 1 StR 416/08)


 

(Redaktion)



 


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