25.03.2009  11:07 Uhr

Gesetzesänderung
Änderung im Wettbewerbsrecht

GTE Deutschland. Neben den Änderungen im Markenrecht ist nun auch eine wichtige Änderung im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Hier hat die Türkei Strafen erheblich erhöht und die Möglichkeiten einer "Kronzeugenregelung" verstärkt.

Im Wettbewerbsrecht sind zwei neue Verordnungen in Kraft getreten, die Ausführungsbestimmungen zu denjenigen Vorschriften im Wettbewerbsgesetz enthalten, die das Strafsystem für Wettbewerbsverstöße sowie die Aussetzung bzw. Reduzierung von Sanktionen nach der so genannten “Kronzeugenregelung” betreffen.

Was das Strafsystem anbelangt, so sehen die Vorschriften im Wettbewerbsgesetz eine Obergrenze von 10 % des jährlichen Bruttoumsatzes vor.

Die neu erlassene Verordnung trifft nunmehr Festlegungen zu Verfahren und Grundsätzen der Strafbemessung. Hiernach ist unter Abwägung verschiedener Umstände eine Grundstrafe zu bestimmen, die für jedes festgestellte wettbewerbsverletzende Verhalten einer Gesellschaft Anwendung findet. Weiterhin benennt die Verordnung verschiedene straferhöhende bzw. strafmildernde Umstände.

Die Verhängung von Sanktionen kann ausgesetzt werden, wenn Unternehmen oder Manager und leitende Angestellte vor Einleitung offizieller Ermittlungen durch die Wettbewerbsbehörde und als erstes vor allen anderen Wettbewerbern unter Beibringung detaillierter Informationen zum Wettbewerbsverstoß mitwirkten, Kartelle aufzudecken.

Quelle: Newsletter Rumpf Rechtsanwälte / Rekabet Kurumu


 

(Christian Rumpf)

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