Rechtsänderungen
Geplante Rechtsänderungen
GTE Deutschland. Neben den erfolgten Änderungen im Marken- und Wettbewerbsrecht sind im Verlauf des Jahres weitere Änderungen geplant, die auch Deutsche Unternehmer, die in der Türkei geschäftlich aktiv werden wollen, betreffen können.
Prof. Dr. Christian Rumpf
Prof. Dr. Christian Rumpf ist Senior-Partner der Kanzlei Rumpf Rechtsanwälte.
Die Kanzlei konzentriert sich in Beratung und Prozess auf die Kernbereiche des türkischen Wirtschaftsrechts (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht u.a.) wie auch auf die Schiedsgerichtsbarkeit.
Mit ihrem erprobten Netzwerk ist die Kanzlei auch in der Türkei an den Standorten Istanbul, Ankara, Izmir und Antalya vertreten.
Prof. Rumpf ist auch als Schiedsrichter in internationalen Verfahren mit überwiegend türkischen Unternehmen oder staatlichen Stellen als Parteien tätig und ausgewiesener Kenner des Türkischen Rechts.
info@rumpf-rechtsanwaelte.de
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Verschiedene Vorteile wie eine reduzierte Einkommensquellsteuer, Einsparungen bei dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowie bei den Energiekosten, die durch die Gesetzgebung zur Förderung von Wirtschaft und Investitionen Investoren zunächst bis Ende des Jahres 2008 gewährt worden waren, sollen einem Gesetzesvorschlag zufolge bis 31.12.2009 bzw. bis 31.12.2011 verlängert werden.
Quelle: Newsletter Rumpf Rechtsanwälte / TBMM
Mittelfristige Bemühungen zur Erleichterung von Investitionen und Firmengründungen zeigt eine Übersicht des YOIKK (Koordinationsstab zur Verbesserung des Investitionsklimas). Hiernach sollen etwa bis Februar 2009 Maßnahmen ergriffen werden, um die Notarkosten im Zusammenhang mit Unterlagen wie Gesellschaftervertrag und Unterschriftenzirkular zu reduzieren. Bis September 2009 will man der Firmengründung auf elektronischem Wege näher kommen. Auch die Vereinfachung der Liquidation von Gesellschaften in Hinblick auf Dauer und Kosten steht auf dem Plan bis März diesen Jahres.
Quelle: Newsletter Rumpf Rechtsanwälte / Hazine
Ein weiterer Gesetzesentwurf sieht die Möglichkeit vor, während oder vor privatrechtlichen Gerichtsverfahren einen Mediator beizuziehen. Ein solches Vorgehen darf auch seitens des Gerichts in einem Verfahren empfohlen werden. Als Mediator soll auftreten dürfen, wer neben einem Hochschulstudium die spezielle Mediatorenausbildung absolviert hat.
(Christian Rumpf)
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Hallo, also ich möchte auch in türkische mobiltelefon günstig... - .......
öhhhmmmm reyhaanna da steht 6,9 nciht 16,9;)
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