Erbrecht
Aktuelles zum Thema Erbrecht
GTE Deutschland. Eine wichtige Frage beschäftigt seit dieser Woche den Bundesgerichtshof in einem wohl einmaligen Rechtsfall in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Mörder aus Bielefeld, der vor mehr als sieben Jahren seine leibliche Mutter umbrachte, klagt nun vor dem Bundesgerichtshof auf Auszahlung des Erbes nach dem Tod des Vaters.
Dieser wohl einmalige Fall, wo ein Mörder auf das Erbe seiner Eltern bzw eines Elternteil klagt, war noch nie in dieser Form in der Bundesrepublik Deutschland anhängig. Die moralische Sichtweise wird in dieser Situation eonmal außer acht gelassen. Jedoch wird nicht unbedingt mit einer Ablehnung des Urteiles des Bundesgerichtshofes gerechnet, da die Eltern, die nun beide verstorben sind, ein Testament haben, dass den Sohn bei beidseitigem Ablehnen, als Erben des Geldes einsetzt. Da er den Vater nicht umgebracht hat, dieser jedoch der Hauptverantwortliche für den Verdienst war, rechnen sich nun Experten gute Chancen für den Kläger, der von einer Kanzlei in Zweibrücken vertreten wird, sehr gute Chancen aus. Er habe auch als Mörder sehr gute Chancen auf die Auszahlung des Erbe von Seiten des Vaters.
Der Bundesgerichtshof wird im laufe der Woche ein urteil fällen, dass sogar als Richtungsweisend gelten soll. Denn bereits sind einige weitere Verfahren ähnlicher Form anhängigm seitdem sich erhumgesprochen hat, dass die Aussichten des Mörders aus Bielefeld gar nicht einmal so schlecht sind. Deshalb wird das Urteil mit einer hohen Spannung erwartet, da dies als Richtungsweisend für die Zukunft gelten wird. Wer nun am Ende das Erbe bekommt und wie viel steht bisher noch in den Sternen geschrieben. Erteil bleibt abzuwarten.
Weitere Infos finden Sie auf: http://www.erbrecht-heute.de/
(Redaktion)
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