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Finanzen

12 Millionen fehlerhafte Steuerbescheide jährlich

Rund 30 Millionen Steuerbescheide verschicken die Finanzämter jährlich. Fehler sind dabei an der Tagesordnung. Etwa 40 Prozent der Bescheide enthielten falsche Forderungen, ein Großteil davon zuungunsten der Steuerpflichtigen, so der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski – eine Zahl, die viele Steuerbeamten, Steuerberater und Steuerpflichtige bestätigen.

Rund 30 Millionen Steuerbescheide verschicken die Finanzämter jährlich. Fehler sind dabei an der Tagesordnung. Etwa 40 Prozent der Bescheide enthielten falsche Forderungen, ein Großteil davon zuungunsten der Steuerpflichtigen, so der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski - eine Zahl, die viele Steuerbeamten, Steuerberater und Steuerpflichtige bestätigen.

Rund 30 Millionen Steuerbescheide verschicken die Finanzämter jährlich. Fehler sind dabei an der Tagesordnung. Etwa 40 Prozent der Bescheide enthielten falsche Forderungen, ein Großteil davon zuungunsten der Steuerpflichtigen, so der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski – eine Zahl, die viele Steuerbeamten, Steuerberater und Steuerpflichtige bestätigen.

Die Schuld daran tragen nicht allein die Beamten, die Problematik beginnt schon mit dem Ausfüllen der Steuererklärung, die Privatpersonen oft überfordert. Auch Steuerprogramme können Übertragungsfehler und Zahlendreher nicht verhindern oder sicherstellen, dass alle notwendigen Belege mitgeschickt werden. Allerdings sollten spätestens dem Sachbearbeiter eventuelle Fehler auffallen, doch auch hier sorgt das komplizierte deutsche Steuersystem für Unklarheiten. Allein das Einkommenssteuerrecht ändert sich im Jahr so häufig, dass selbst Fachleute nur schwer den Überblick behalten. „Ein Steuerberater muss ständig Arbeitszeit darauf verwenden, sich weiterzubilden, um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage zu bleiben“, berichtet Zielinski. „Finanzbeamte müssen sich dieses Wissen in ihrer Freizeit aneignen, da während der normalen Dienstzeit kaum Zeit für die Weiterbildung vorhanden ist. Dieser Ansatz muss zwangsläufig scheitern.“

Finanzämter sind überlastet

Die Situation wird noch verschärft durch den Stellenabbau in den Finanzämtern. Wie der Vorsitzende der Steuergewerkschaft DSTG, Dieter Ondracek, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte, gibt es kaum genug Personal, um alle Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Während bis 2006 das Personal um neun Prozent gekürzt wurde, stieg die Zahl der Steuerfälle um drei Prozent an. Steuerhinterzieher würden sich über das niedrige Risiko entdeckt zu werden freuen, nach dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“, so Ondracek. Denjenigen, die zuviel bezahlt haben, wird mit Blick auf das Finanzamt ein anderes Sprichwort in den Sinn kommen: „Einem geschenktem Gaul schau nicht ins Maul.“ Denn wer nicht innerhalb eines Monats gegen den Fehler im Bescheid Einspruch einlegt, muss zahlen, auch wenn er nachträglich den Fehler beweisen könnte.

„Ist der Bescheid rechtskräftig geworden, dann bestehen kaum Möglichkeiten ihn zu ändern. In einem solchen Fall müssen dem Finanzamt Formfehler nachgewiesen werden. Das schreckt manche Steuerberater ab“, meint Jürgen Lax von „Fiscus ante portas“. Steuerpflichtige, die keinen eigenen Steuerberater haben, können bei dieser Initiative gegen einen Jahresbeitrag von 170 Euro ihren Steuerbescheid von unabhängigen Fachleuten prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen lassen. „Wir vergeben Aufträge zur Prüfung von Steuerbescheiden und zur Führung von Verfahren nur an Steuerberater oder Rechtsanwälte, die viel Erfahrung mit Streitigkeiten mit dem Finanzamt haben. Viele Steuerberater scheuen sich vor Konflikten mit dem Finanzamt, weil sie ja täglich mit diesen Beamten arbeiten müssen.“ Für das Einspruchsverfahren und die Klage vor dem Finanzgericht übernimmt die in der Mitgliedschaft enthaltene Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten.

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe.

Verlorene Bescheide kosteten Unternehmer beinahe 27.000 Euro

Wie rigoros das Steuerrecht und wie entgegenkommend Finanzbeamte sein können, zeigt der Fall von Jörg Schneiderheinze. Dem Unternehmer flatterte unerwartet einen Zahlungsaufforderung von 27.000 Euro für seine Holding-Gesellschaft ins Haus. „Ich dachte, das kann nur ein Fehler sein“, erzählt der Geschäftsmann. Die Firma hatte bei weitem nicht genug Gewinn gemacht, um diese Summe zu rechtfertigen. Sein Steuerberater erklärte ihm allerdings, dass die Aufforderung nach Auffassung des Finanzamtes rechtmäßig war, da gegen die entsprechenden Steuerbescheide kein Einspruch eingelegt wurde. Diese Bescheide hatte Schneiderheinze aber nie gesehen. Aus dem Büro, das er sich mit einer Arztpraxis geteilt hatte, war er vor über einem halben Jahr ausgezogen, dennoch hatte der Briefträger wohl seine Post weiter irgendwo in dem Haus eingeworfen und die Zustellung auf der dazugehörigen Urkunde quittiert. Die zu versteuernde Summe war vom Finanzamt, das von den niedrigen Einnahmen nichts wusste, anhand einiger vorhandener Daten geschätzt worden. Dass Schneiderheinze nicht zahlen musste, obwohl die Behörde jedes Recht gehabt hätte die Forderung zu vollstrecken, verdankt er dem Eingreifen seines Steuerberaters. „Ohne ihn wäre es schief gegangen“, meint der Hamburger Unternehmer. „Er hat im Einspruchsverfahren bewiesen, dass die Steuerbescheide mich nie erreicht haben.“ Die überhöhte Nachforderung wurde aufgehoben und durch Steuerbescheide mit den richtigen Steuerbeträgen ersetzt.

Das Beispiel zeigt, dass auch Finanzämter mit sich reden lassen – wenn die Betroffenen sich melden. Fünf Millionen Einsprüche wurden 2007 eingelegt, weit weniger als die Hälfte der vermutlich fehlerhaften Bescheide, da zu den Einsprüchen auch solche wegen noch ausstehender Entscheidungen über Steuergesetze zählen. „Viele Steuerzahler vertrauen immer noch darauf, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, meint Lax. Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro, so Steuerberater Zielinski. Bei 12 Millionen falschen Bescheiden, 9,6 Millionen davon zu Lasten der Steuerzahler, macht das selbst nach Abzug der stattgegebenen Einsprüche eine Mehrzahlung in die Staatskasse von fast 2,8 Milliarden Euro – für die Bürger ein enormes und vor allem völlig legales Steuersparpotential.

Über Fiskus ante portas GmbH:

Die Deutsche Steuer -Gewerkschaft (DSTG) ist die bundesweite Interessensvertretung in der Steuerverwaltung Beschäftigten und kämpft in dieser Funktion nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen und Tarifverträge sondern auch für ein übersichtlicheres Steuersystem. Eines der derzeit vorrangigen Ziele ist der Aufbau einer tragfähigen Personaldecke in den Finanzämtern. In der DSTG sind 70.000 Mitglieder organisiert, aufgeteilt in 21 Verbände auf Ebene der Länder und Oberfinanzdirektionen und 750 Ortsverbände.

Die Gesellschaft Fiscus ante portas GmbH ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück.

Quelle: pressehof.de/fiscus-ante-portas.de

 

Redaktion

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