- 31.12.2012, 07:30 Uhr
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Das bringt das neue Jahr
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird neu ausgerichtet. Der Beitragssatz steigt von derzeit 1,95 Prozent um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent. Durch diese Beitragserhöhung sollen sich verbesserte Leistungen für hilfebedürftige demenzkranke Menschen finanzieren lassen. Des Weiteren ist eine stärkere Förderung spezieller Wohngemeinschaften vorgesehen, beispielsweise in Form von Zuschüssen für die Einstellung von Pflegekräften. Auch für pflegende Angehörige soll es mehr Entlastung geben. So können sie zukünftig eine Auszeit zu nehmen. Wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen außerdem gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst mehr Rechte erhalten - auf der Basis verbindlicher Servicegrundsätze, die der Bund der Pflegekassen für die Medizinischen Dienste vorgeben muss. Antragsteller haben dann auch einen Anspruch auf Einsicht in Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Die Regierung will darüber hinaus
die private Pflegevorsorge fördern.
Diejenigen, die neben der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Pflege-Zusatzversicherung abschließt, erhält eine staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr. Damit sollen auch Menschen mit
geringem Einkommen eine Pflege-Zusatzversicherung bezahlen können. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller
aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Risikozuschläge und
Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.
Steuerfreier Grundbetrag
Der steuerfreie Grundfreibetrag soll in zwei Schritten steigen, darauf haben sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vor Weihnachten verständig: Im Jahr 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Damit erhöhe sich der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibe jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Die gesetzliche Umsetzung erfolge erst Anfang 2013. Es sei jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gelte.
Weitere Informationen zu den Themen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de, www.bundesregierung.de, www.rundfunkbeitrag.de
(Redaktion)
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