Telefon-Abzocke
Abzocke mit Ping-Anrufen
Hamburg. Die Situation hat sicher jeder schon einmal erlebt: Das Telefon klingelt lediglich ein Mal. Doch bevor man über die Anrufliste zurückruft, sollte man immer einen genauen Blick auf die angezeigte Telefonnummer werfen.
Denn dabei kann es sich um eine kostenpflichtige Rufnummer handeln, über die man eine teure Tonbandansage aktiviert. Und das kann sehr teuer werden. Mit diesen sog. Ping-Anrufen kassieren dubiose Firmen arglose Telefonbesitzer kräftig ab. Doch das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun eine Bestrafung wegen Betrugs eröffnet.
Denn nach Ansicht des 1. Strafsenats kann so ein Ping-Anruf eine Täuschungshandlung darstellen, die tatbestandlich beim Betrug vorausgesetzt wird. Damit wird nun die Eröffnung einer Hauptverhandlung wegen Betrugs gegen einen Verdächtigen möglich, der mit einer 0137er-Nummer auf Opferfang ging und insgesamt an die 790.000 Telefonteilnehmer in die Rückruf-Falle lockte. Pro Rückruf entstanden Kosten in Höhe von 98 Cent. Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, ob sie dem Beschuldigten im Strafprozess weitere Tatbestandsmerkmale nachweisen kann.
Wer Opfer eines Ping-Anrufers geworden ist, sollte den Vorfall der Bundesnetzagentur melden, damit sie gegen die rechtswidrige Nutzung der Nummer vorgehen kann. Erhält man eine Rechnung über die Rückruf-Kosten, sollte man per Einschreiben widersprechen. Ist auf der Tonbandansage keine Information über den Preis erfolgt, besteht kein Zahlungsanspruch. Für Nutzer von Prepaidkarten kann es sich schwieriger gestalten, wieder an ihr Geld zu kommen. Für sie und auch für alle anderen Fälle, in denen es zu Schwierigkeiten kommt, ist die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.
(Oberlandgericht Oldenburg, Beschluss v. 20.08.2010, Az.: 1 Ws 371/10)
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(WEL / anwalt.de)
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