Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Neuregelung zur Schriftform bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

Viele Standard-Arbeitsverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen. Seit dem 1. Oktober 2016 gelten für diese nun neue Regelungen.

AGA Unternehmensverband

Ausschlussfristen zielen darauf ab, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis rechtssicher zu klären. Üblich sind zweistufige Ausschlussfristen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in der ersten Stufe ihre (vermeintlichen) Ansprüche innerhalb einer gewissen Frist (angemessen sind drei Monate) beim Vertragspartner schriftlich geltend machen. Die Ansprüche erlöschen, falls die Frist überschritten wird. In der zweiten Stufe sind die Ansprüche gerichtlich einzuklagen, falls der Vertragspartner die Ansprüche ablehnt oder sich innerhalb einer bestimmten Zeit nicht erklärt.

Neuregelungen ab dem 1. Oktober 2016: Anmahnungen per WhatsApp?

Herkömmliche Ausschlussklauseln, die vom Arbeitnehmer eine schriftliche Geltendmachung seiner Ansprüche verlangen, verstoßen künftig gegen das Gesetz, da sie eine strengere Form als die Textform vorschreiben. Denn für eine schriftliche Anmahnung von Forderungen sind Papier und eine eigenhändige Unterschrift erforderlich, während für die Textform alle in einem Text festgehaltenen Erklärungen ausreichen, die die Person des Erklärenden nennen und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.

Ein Fax, eine E-Mail, eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht sind damit adäquat, um die Anforderungen an die Textform zu erfüllen. Die Textform wird künftig die strengste zulässige Erklärungsform sein, die in arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln vorgeschrieben werden kann.

Vor dem 1. Oktober 2016 geschlossene Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber aber nicht anpassen, da die verschärfte gesetzliche Regelung nur für Verträge gilt, die nach dem 30. September 2016 entstehen.

Wird in nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossenen Arbeitsverträgen in der Ausschlussfrist nicht auf die Textform, sondern weiter auf die Schriftform verwiesen, ist dies problematisch. Es besteht die Gefahr, dass die Ausschlussfrist insgesamt unwirksam sein könnte. In diesen Fällen gilt dann nur noch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wichtig für die Praxis

Das Bundesarbeitsgericht hat über die Teil- beziehungsweise Gesamtunwirksamkeit einer Ausschlussfrist, in der die Schriftform auch nach dem 1. Oktober 2016 neu vereinbart wurde, noch nicht entschieden. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, in Neuverträgen (ab dem 1. Oktober 2016) in Ausschlussklauseln die Textform zu vereinbaren.

 

– Rechtsanwältin Michaela Hofbauer —

_________________________

ZUR AUTORIN

 

Rechtsanwältin Michaela Hofbauer
AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Im AGA sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus Norddeutschland organisiert. Der AGA unterstützt in Unternehmens- und Personalführung sowie in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt der AGA die branchen- und firmenspezifischen Belange seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. www.aga.de

Bildquellen

  • Michaela_Hofbauer_2016: AGA Unternehmensverband
  • _94b5164_web: AGA Unternehmensverband
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ war für lange Zeit ein von Arbeitgebern gern genutztes Mittel, um individuell auf wechselnden Bedarf an Arbeitskraft reagieren zu...

Recht & Steuern

Im Frühjahr 2023 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21) anders als die Vorinstanzen entschieden, dass das besondere...

Recht & Steuern

Immer wieder passiert es, dass sich die Erwartungen, die man nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch hatte, nicht erfüllen und das Arbeitsverhältnis deswegen in der Probezeit...

Recht & Steuern

In Zeiten des steigenden Fachkräftemangels gewinnen Headhunter und Personalvermittler immer mehr an Bedeutung. Kann durch ihre Mithilfe eine vakante Stelle im Unternehmen besetzt werden,...

Recht & Steuern

Bei unsicheren wirtschaftlichen Aussichten – wie in der aktuellen Pandemie – kann der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages ein probates Mittel sein. Bei Neueinstellungen kann...

Aktuell

Möchte ein Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis einer Nebenbeschäftigung nachgehen, berufen sich Arbeitgeber häufig auf arbeitsvertragliche Klauseln, nach denen die Nebentätigkeit nur mit ihrer Genehmigung...

Aktuell

Dienstleistungen der Hamburger Kundenzentren in Anspruch zu nehmen, soll künftig auch sonnabends möglich sein. Am 7. September 2019 startet das Kundenzentrum in der Caffamacherreihe...

Recht & Steuern

Stirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis und sind zum Todeszeitpunkt noch Urlaubsansprüche von ihm offen, so stellt sich die Frage, ob die Urlaubsansprüche vererbt...

Werbung