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Wer haftet bei Feuerwerksschäden?

Jahr für Jahr werden unzählige Schäden durch das Silvesterfeuerwerk gemeldet. Doch welche Schäden sind versichert und wer haftet? Die HUK-COBURG gibt Tipps für ein sicheres Feuerwerk und erklärt, was man im Ernstfall bei Sach- oder, viel schwerwiegender, Personenschaden beachten sollte.

Presse / HUK-COBURG

Jahr für Jahr werden unzählige Schäden durch das Silvesterfeuerwerk gemeldet. Doch welche Schäden sind versichert und wer haftet? Die HUK-COBURG gibt Tipps für ein sicheres Feuerwerk und erklärt, was man im Ernstfall bei Sach- oder, viel schwerwiegender, Personenschaden beachten sollte.

Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2 und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kategorie F1 – zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen – können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.

Gebrauchsanweisung und Sicherheitabstand ernst nehmen

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und – ganz wichtig – immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selber alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest, muss er natürlich haften. In der Praxis ist das allerdings eher selten der Fall. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Wer haftet bei Personenschaden?

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen. Niemand weiß, wer ihn abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.

 

Quelle: ots

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