03.08.2011  08:58 Uhr

Christopher-Street-Day
Hamburg: "Ein Vorbild im Kampf um die Gleichstellung“

Hamburg. Mit Blick auf den diesjährigen Christopher-Street-Day und das zehnjährige Bestehen des Lebenspartnerschaftsgesetzes hat Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz die Stadt Hamburg als „eines der Vorbilder im Kampf um die Gleichstellung“ bezeichnet.

„Seit zehn Jahren gibt es die Eingetragene Lebenspartnerschaft als bundesweit gültiges Gesetz. Und Hamburg kann von sich sagen, dass die Stadt den Weg dorthin mit bereitet hat“, sagte Scholz am Dienstagabend bei einem Senatsempfang. Er verwies auf die so genannte „Hamburger Ehe“, die der rot-grüne Senat bereits zwei Jahre zuvor eingeführt hatte.

Scholz betonte, er stehe für „ein Hamburg, das tolerant, vielfältig und diskriminierungsfrei ist. Das wollen wir sein, und das hat die Stadt auch bewiesen, als es um die rechtliche Gleichstellung ging“. Am Beispiel der Lebenspartnerschaft lasse sich beeindruckend die Wechselbeziehung von Recht und Gesellschaft erkennen: „Gesellschaftliche Entwicklungsprozesse schlagen sich in unserer Gesetzgebung nieder. Und Rechtsnormen können zum Wandel von gesellschaftlichen Wertvorstellungen beitragen.“

Scholz kritisierte in diesem Zusammenhang die weiter bestehende Diskriminierung Homosexueller im Alltag. Nach wie vor seien schwule und lesbische Paare im Alltag verdeckten Diskriminierungen und immer wieder auch offenen Anfeindungen ausgesetzt. Viele wollten ein „Outing“ nicht wagen – sei es aus Furcht vor beruflichen Nachteilen oder aus Angst, im privaten Umfeld offen oder subtil ausgegrenzt zu werden.

Der Hamburger Senat habe sich demgegenüber die völlige Gleichstellung und Akzeptanz zum Ziel gesetzt. Dazu gehörten das volle Adoptionsrecht und die Gleichbehandlung im Steuerrecht. Der Senat strebe weiter die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare an und wolle die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und Trans Gender-Lebensweisen real und selbstverständlich machen. Auch deshalb wirke Hamburg an der Diskussion um die Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identität“ mit: Niemand dürfe wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und niemand dürfe aufgrund der eigenen sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.


 

(ots / Senatskanzlei)

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Bild Nr. 1 © Senatskanzlei



 


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