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Recht & Steuern

Hamburger Schiffsregister elektronisch erreichbar

Schiffseigner, Notare und Anwälte, die Schiffe registrieren lassen, können mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Juli 2018 Dokumente beim Schiffsregister Hamburg nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch einreichen.

Schiffseigner, Notare und Anwälte, die Schiffe registrieren lassen, können mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Juli 2018 Dokumente beim Schiffsregister Hamburg nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch einreichen.

Schiffseigner, Notare und Anwälte, die Schiffe registrieren lassen, können mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1. Juli 2018 Dokumente beim Schiffsregister Hamburg nicht mehr nur in Papierform, sondern auch elektronisch einreichen.

„Dem Schiffsregister kommt für Hamburg als internationale Hafenstadt und Wirtschaftsmetropole generell eine große Bedeutung zu. Mit der elektronischen Erreichbarkeit haben wir nun einen modernen und nutzerfreundlichen Zugang zum Schiffsregister geschaffen. Insbesondere für ausländische Eigner ist diese elektronische Erreichbarkeit ein wichtiger Faktor. So stärken wir unseren hervorragenden Ruf als weltweit anerkannter Gerichtsstandort. Der ERV für das Schiffsregister löst nicht die bisherigen Einreichungsformen ab, sondern eröffnet einen weiteren möglichen und besonders zeitgemäßen Zugangsweg“, so Justizsenator Dr. Till Steffen.

Auf Initiative Hamburgs hatte der Bundesrat im Juni 2017 im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ auch den elektronischen Rechtsverkehr für Schiffsregister- und Schiffbauregistersachen zugelassen. Mit den neuen Regelungen ist eine Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs für das Schiffsregister und somit eine elektronische Übermittlung von Anträgen etwa über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ für die Länder möglich. Wird der ERV – wie in Hamburg – für das Schiffsregister eröffnet, kann auch das Registergericht seinen Kommunikationspartnern (sofern diese elektronisch erreichbar sind) Schriftsätze wie Eintragungsmitteilungen, sicher auf elektronischem Wege übermitteln.

Hamburg ist seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahr 2002 beim Finanzgericht einer der Vorreiter bei der Etablierung dieses Zugangsweges. Mit dem sogenannten „E-Justice-Gesetz“ wurde 2013 ein entscheidender Impuls für eine umfassende Modernisierung der bundesdeutschen Justiz gegeben. Zum 1. Januar 2018 erfolgte die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften durch bundesgesetzliche Regelung fast flächendeckend, das heißt in der großen Mehrheit der geführten Verfahren (insbesondere Zivilprozessordnung, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, Strafprozessordnung und Ordnungswidrigkeitengesetz) ist ein vollständig elektronischer Übermittlungsweg eingerichtet worden. Die elektronische Kommunikation beruht dabei auf dem „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP). Hierbei handelt es sich um eine auf dem bewährten OSCI-Transportprotokoll („Online Services Computer Interface“) basierende Infrastruktur. Der OSCI-Transport gewährleistet eine vertrauliche und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eine Eingangsbestätigung und die Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen bei der Nachrichtenübertragung.

Die Kommunikation über EGVP stellt in der Justiz einen seit vielen Jahren im gesamten Bundesgebiet bewährten Standard dar und steht für alle justiziellen Kommunikationspartner aus dem gesamten Bundesgebiet offen.

Nähere Informationen zu den Einreichungsvoraussetzungen: www.justiz.hamburg.de/erv-hamburg

 

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