26.11.2010  13:14 Uhr

Versicherung
Wegfall der Drei-Jahres-Regelung in der privaten Krankenversicherung

Hamburg. Zum 1.1.2007 wurde es Gesetz, dass nur die Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichert sein dürfen, die drei Jahre hintereinander die Jahresentgeltgrenze übersteigt. Im Jahr 2010 waren es. 49.950,- Euro.

Zum 31.12.2010 tritt nun wieder die alte Ein-Jahres-Regel in Kraft. Arbeitnehmer werden wieder mit Ablauf des Jahres von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit, in welchem ihr Gehalt die Jahresentgeltgrenze übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb der dann geltenden Grenze liegen wird. Für das Jahr 2011 wird die Jahresentgeltgrenze minimal auf 49.500,- gesenkt.

Nur regelmäßige Gehaltsbestandteile werden diesem Jahresgehalt zugerechnet. Dazu gehören z.B. regelmäßiges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen und andere regelmäßige Zulagen vom Arbeitgeber. Flexible Bonuszahlungen gehören nicht dazu.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 vom Status her "versicherungsfrei" und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Beitragserhöhung per 1.1.2011 von 14,9% auf 15,5% bereits beschlossen. Der Arbeitnehmer-Anteil daran steigt von 7,9% auf 8,2%. Zusätzlich wird es den Gesetzlichen Krankenkassen nun freigestellt Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu verlangen.

Nutzen Sie die neuen Regelungen schon jetzt zu Ihrem Vorteil. Prüfen Sie, ob der Wechsel der Krankenversicherung für Sie von Vorteil ist.


 

(Thorsten Krönke)



 


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