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Rechnungswesen

Gesetzliche Grundsätze im Blick – mit einem Klick?

Zum Pflichtprogramm gehört das digitale Aufbewahren von Geschäftsunterlagen – samt E-Mails & Co. Doch ist das in deutschen Unternehmen mittlerweile angekommen? Und wie lassen sich die Vorgaben der GoBD im Alltag umsetzen? Zur Abhilfe hat die Moon Valley GmbH die Software b-click Email-Archiv entwickelt.

Ob Ray Tomlinson – der durch sein berühmtes @-Zeichen, das erstmals die Kommunikation zwischen den Computern ermöglichte – bewusst war, welche Schleusen er damit öffnete? Denn: Wer kennt es nicht? Dieses Seufzen beim Einschalten des PCs: Schon wieder gefühlte 1.000 E-Mails im Postfach. Und am liebsten würden wir die gesamte E-Mail-Flut löschen. Doch im Umgang mit der Löschtaste ist Achtsamkeit angesagt …

Aus welchem Grund? Die Finanzverwaltung ist dagegen und hat entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen. Und zwar im Wortungetüm „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – kurz die GoBD. Diese gelten seit dem 1. Januar 2015. Und nun?

Alles im Blick – b-click Email-Archiv

Rat weiß die Firma Moon Valley GmbH und hat mit ihrem Produkt b-click Email-Archiv eine perfekte Lösung entwickelt. Denn dieses Archiv bietet genau das, was Unternehmen zum Einhalten der neuen Grundsätze des Bundesfinanzministeriums benötigen: Eine Software, die einfach zu bedienen, selbsterklärend und – was jeder Unternehmer schätzt – zudem noch kostengünstig ist. Was das Produkt an weiteren Vorteilen beinhaltet, erfährt man mit zwei Klicks unter www.b-click.de.

Nochmals kurz zusammengefasst: Seit dem 1. Januar 2015 müssen laut GoBD firmenrelevante E-Mails und steuerrechtliche Unterlagen revisionssicher, jeder Zeit verfügbar, vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar mindestens 6 Jahre zur Verfügung stehen. Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der geltenden Anforderungen ist die Geschäftsführung verpflichtet. Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wie beispielsweise:

  • eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (§ 283 STGB)
  •  Schadensersatzansprüche (§ 280 ff. BGB und § 241 Abs. 2 BGB)
  • Steuerliche Konsequenzen, wie Strafzahlungen an das Finanzamt (§ 162 AO)

Der Kunde ist für Moon Valley König

Für ihre Kunden ist das komfortable und leichte Bedienen der von Jan-Michael Studt und seinem Team entwickelten Software besonders wichtig.

Neben dem Schwerpunkt Software im Medienbereich hat Moon Valley ebenso Erfahrung in den Bereichen Finanzplanung, Verwaltung, Ressourcen- und Lieferantenmanagement bis hin zum Erstellen von Webseiten und Online-Shops im Portfolio.

Aktuelle Technik, ansprechendes Design sowie schneller und exzellenter Support sind selbstverständlich – also ein lohnenswerter Klick auf: www.moonvalley.de

Übrigens: Am 22. März 2010 gab das New Yorker Museum of Modern Art (MoMa) bekannt, dass das Zeichen @ in den Bestand des Museums aufgenommen wurde.

 

— Monika Kühnel / www.mediation-kuehnel.de —

Bildquellen

  • Moon Valley_Firmenfoto: Moon Valley GmbH
  • Moon Valley_Bild 1_b-click Email-Archiv: Moon Valley GmbH
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