Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanz-News

Mit Wechsel der Steuerklasse ein paar Tausend Euro mehr in der Tasche

Bislang konnten verheiratete Paare durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld nach der Geburt erhöhen. Seit Anfang 2013 ist das nicht mehr so einfach. Wer das Eltern­geld optimieren will, muss jetzt schnell und schlau handeln. test.de gibt hier die alles bestimmenden Tipps.

Bislang konnten verheiratete Paare durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld nach der Geburt erhöhen. Seit Anfang 2013 ist das nicht mehr so einfach. Wer das Eltern­geld optimieren will, muss jetzt schnell und schlau handeln. test.de gibt hier die alles bestimmenden Tipps.

Bislang konnten verheiratete Paare durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Eltern­geld nach der Geburt erhöhen. Seit Anfang 2013 ist das nicht mehr so einfach. Wer das Eltern­geld optimieren will, muss jetzt schnell und schlau handeln. test.de gibt hier die alles bestimmenden Tipps.

Die Mühe lohnt sich: Es winkt ein Plus beim Eltern­geld in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Das Eltern­geld um mehrere Tausend Euro erhöhen

Werdende Eltern können die Höhe des Eltern­geldes selbst beein­flussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beein­flussen das vom Arbeit­geber ausgezahlte Netto­gehalt. Und da sich das Eltern­geld nach der Geburt am Netto­gehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Eltern­teil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Eltern­geld beziehen wird, sollte in eine für ihn güns­tige Steuerklasse wechseln. Die Mühe lohnt sich. Eine güns­tige Steuerklasse kann das Eltern­geld um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen.
Fast 5 000 Euro mehr Eltern­geld im Beispielfall

Ein Beispiel: Eine 40-jährige Arbeitnehmerin verdient 3 000 Euro brutto monatlich. Ist sie in der für sie ungüns­tigen Steuerklasse V bekommt sie monatlich rund 1 477 Euro Gehalt ausgezahlt. Auf Basis dieses Netto­gehalt errechnet die Eltern­geld­stelle nach der Geburt ihres Kindes ein Eltern­geld in Höhe von monatlich 906 Euro. Ist sie im Jahr vor der Geburt hingegen in der Steuerklasse III, beträgt das Netto­einkommen 2 105 Euro und das spätere Eltern­geld beträgt dann 1 314 Euro monatlich. Bezieht die junge Mutter für den maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Eltern­geld, bekommt sie in der güns­tigeren Variante rund 4 900 Euro mehr als in der ungüns­tigeren Variante.

Diese Steuerklassen können Ehepaare wählen

Beide Partner können die Steuerklasse IV nehmen.

Einer der Partner wählt die III und der andere die V.
Und seit 2010 können beide Partner auch die sogenannte Klasse „IV mit Faktor“ wählen.

Unabhängig von Geburt und Eltern­geld gilt die Faust­regel: Verdienen die Ehepartner unterschiedlich viel, sollte derjenige die Steuerklasse III wählen, der mindestens 60 Prozent des gemein­samen Brutto­lohns verdient. So bekommt das Ehepaar möglichst viel Netto vom Brutto­gehalt. Da in viele Ehen immer noch der Mann erheblich mehr verdient als die Ehefrau, sind die Ehemänner üblicher­weise in der Steuerklasse III und die Frauen in der Steuerklasse V.

Wechsel der Steuerklasse wegen anstehender Geburt

Die für die Haus­halts­kasse vieler Paare beste Steuerklassen-Kombination „Ehemann III/Ehefrau V“ kann ungünstig sein, wenn das Ehepaar ein Kind erwartet.

Da häufig die Ehefrau nach der Geburt in Eltern­zeit geht und Eltern­geld für die zwölf Monate nach der Geburt beantragt, sollte sie vor der Geburt in die Steuerklasse III wechseln, um später möglichst viel Eltern­geld zu bekommen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie berufs­tätig ist und mehr als das Mindest­eltern­geld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat.

Wechselt die Frau vor der Geburt des Kindes in die Steuerklasse III, obwohl sie erheblich weniger als ihr Mann verdient, hat das Paar zwar in der vorgeburtlichen Zeit weniger Netto zum Leben. Aber dieser steuerliche Nachteil wird mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen. Das wiederum ist beim Eltern­geld nicht möglich. Bleibt die Ehefrau in der Steuerklasse V, bekommt sie weniger Eltern­geld und kann dieses Minus nicht wieder zurück­holen.

Tipp: Ihre aktuellen Steuerklassen finden Sie auf den monatlichen Gehalts­bescheinigungen des Arbeit­gebers. Einen Wechsel der Steuerklasse können Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner beim Finanz­amt an Ihrem Wohn­ort beantragen. Und keine Angst: Den Steuer­vorteil, den Sie durch eine andere Steuerklassen-Kombination verlieren, bekommen Sie mit der Steuererklärung später zurück.

Bundes­sozialge­richt erlaubt Steuerklassen-Trick

Das Bundes­sozialge­richt hat bereits im Jahr 2009 einen Steuerklassen­wechsel zum Zwecke der Eltern­geld­erhöhung erlaubt. Seit Anfang 2013 gilt jedoch das „Gesetz zur Vereinfachung des Eltern­geldvoll­zuges“. Diese Gesetzes­änderung hat Ehepaaren den legalen Steuerklassen-Trick erheblich erschwert. Paare, die erst mit Bekannt­werden der Schwangerschaft die Steuerklassen wechseln wollen, müssen jetzt sehr schnell sein, wenn sie vom Steuertrick profitieren wollen. test.de erklärt, wie das gelingt.

Quelle und weitere Informationen: test.de

 

Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Finanzierung & Fördermittel

Die Corona-Pandemie sorgt aktuell auch bei vielen Baufamilien für Stress. Sie können wegen Zeitverzögerungen das Baukindergeld nicht fristgerecht beantragen. Doch jetzt gibt es eine...

Recht & Steuern

Seit 2018 gelten längere Abgabefristen für die Steuererklärung - Stichtag ist der 31. Juli. Gleichzeitig ist es schwieriger, die Abgabefrist zu verlängern. Der Lohnsteuerhilfeverein...

Interviews

Nach dem Lockdown merkte Projektmanagerin Julia von Bomsdorff schnell, wie herausfordernd es war, Job und Unterricht zu Hause unter einen Hut zu bekommen. Als...

Recht & Steuern

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 ein weiteres Maßnahmenpaket verabschiedet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Teil des Hilfsprogramms ist unter anderem...

Kolumnen & Glossen

Eine Konsequenz des Erwachsenwerdens ist die, dass vielen Menschen ihre kindliche Unbekümmertheit verloren geht. Dies kann sogar dazu führen, dass der erwachsene Mensch ablehnend...

IT & Telekommunikation

Sommer, Sonne, Urlaub. Eigentlich die Zeit, um abzuschalten und zu entspannen. Zumindest in der Theorie: Denn der treue Begleiter, das Smartphone ist natürlich auch...

Aktuell

Christmas oder Miracle, mit Namen wie diesen konnten Eltern ihre Kinder (ich tippe auf zwei Mädchen) im letzten Jahr beim Standesamt tatsächlich anmelden. Vermutlich...

Recht & Steuern

Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob die Tätigkeit eines Leiharbeiters beim Entleiher grundsätzlich eine Auswärtsbeschäftigung ist, die den Ansatz von Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand rechtfertigt. Verschiedene...

Werbung