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SEPA-Übergangsfrist für Verbraucher endet 2016

Mit dem 1. Februar 2016 kommt das endgültige Aus für Kontonummer und Bankleitzahl. Dann endet die SEPA-Übergangsfrist und es gelten auch für Verbraucher die einheitlichen Bestimmungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in 34 europäischen Ländern.

Mit dem 1. Februar 2016 kommt das endgültige Aus für Kontonummer und Bankleitzahl. Dann endet die SEPA-Übergangsfrist und es gelten auch für Verbraucher die einheitlichen Bestimmungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in 34 europäischen Ländern.

Mit dem 1. Februar 2016 kommt das endgültige Aus für Kontonummer und Bankleitzahl. Dann endet die SEPA-Übergangsfrist und es gelten auch für Verbraucher die einheitlichen Bestimmungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in 34 europäischen Ländern.

Im Geschäftsbereich ist die SEPA-Umstellung längst vollzogen; für Unternehmen und Vereine sind die neuen Bankdaten bereits seit dem 1. Februar 2014 verbindlich. Zwei Jahre später, ab dem 1. Februar 2016 werden die standardisierten einheitlichen Kontoverbindungen IBAN und BIC auch für Privatkunden Pflicht.

IBAN – ohne Ausnahme

Was bedeutet das konkret für Verbraucher? Auf welche Veränderungen müssen sie sich einstellen? „Immer noch werden viele Überweisungsaufträge auf Papier mit Kontonummer und Bankleitzahl statt IBAN eingereicht“, weiß Anja Maultzsch vom Postbank-Kundenmanagement aus Erfahrung. Ab dem Stichtag werden die Banken nur noch die internationale Kontonummer IBAN akzeptieren. „Kreativität“ beim Ausfüllen der Überweisungsformulare helfe den Kunden dann auch nicht mehr weiter, warnt Maultzsch. „Es kommt immer wieder vor, dass Bankkunden alte Vordrucke mit Kontonummer und Bankleitzahl verwenden, ins Feld „Konto-Nr.“ dann aber die IBAN eintragen, obwohl für diese deutlich längere Nummer gar nicht genug Felder vorhanden sind“, so die Expertin. Und ins Feld „BLZ“ die BIC einzutragen und den Überweisungsträger mit Durchstreichungen und handschriftlichen Änderungen „anzupassen“, mache die Sache nicht besser, betont sie. Auch wer ein aktuelles SEPA-Formular benutzt, dort aber Bankleitzahl und Kontonummer statt BIC und IBAN einträgt, könne ab Anfang Februar Probleme mit der Ausführung seiner Aufträge bekommen.

Bisher haben die Banken solche Überweisungsaufträge aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Nach Ablauf der SEPA-Übergangsfrist wird dies nicht mehr möglich sein. „Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden. Darüber informieren wir den Kunden natürlich“, so die Postbank-Kundenmanagerin. Trotzdem könnte das für den Kunden unangenehme Folgen haben, etwa wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohen, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. „Am besten nutzt man nur noch IBAN und die IBAN-Formulare“, rät die Kundenmanagerin.

BIC – nur noch selten erforderlich

Für SEPA-Überweisungen in Deutschland und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die IBAN künftig ausreichend. Den BIC (Business Identifier Code) muss der Kunde dann nicht mehr eintragen. Die Hausbank steuert diesen automatisch zu. Nur bei Zahlungsaufträgen außerhalb der EWR-Zone ist der BIC weiterhin erforderlich.

Auf Kriegsfuß mit der IBAN

Warum sich viele Bankkunden noch nicht umgestellt haben? Anja Maultzsch: „Neben der Macht der Gewohnheit sind es oft ganz praktische Gründe. So verschicken etwa viele kleine Betriebe noch alte Rechnungsformulare mit Kontonummer und BLZ. Solche Rechnungen werden von den Kunden dann natürlich häufig auch unter Verwendung der alten Bankdaten beglichen.“

Die Bank-Expertin hat auch einen Tipp für Kunden, die sich mit der IBAN immer noch nicht anfreunden können. Sie empfiehlt, den Umstieg auf Online-Banking. Wer sein Konto online führt, könne häufig genutzte Bankverbindungen abspeichern und beim nächsten Mal mit einem Click aufrufen. Tippfehler seien damit ausgeschlossen – auch bei der IBAN. Auf diese Weise mache man sich das Leben deutlich leichter, denn es werde noch eine weitere Veränderung geben: Die Komfort-Tools an den Service-Terminals der Banken und auch beim Online-Banking werden zum 1. Februar 2016 abgeschaltet. Sie bieten Kunden bislang die Möglichkeit, bei Überweisungen zwischen Kontonummer und IBAN zu wählen bzw. errechnen im Online-Banking die IBAN.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt 34 europäische Länder beteiligen sich derzeit an SEPA. Der SEPA-Raum umfasst Mitglieder und Nichtmitglieder der EU und des EWR-Raums. Neben den 28 EU-Staaten nehmen auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Monaco und San Marino an SEPA teil.

Ab dem 1. Februar 2016 treten weitere Erleichterungen für die Verbraucher ein: Für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen im EWR-Raum ist nur noch die IBAN erforderlich. Die BIC entfällt. Für Inlandsüberweisungen in Euro gilt bereits seit dem 1. Februar 2014 schon: „IBAN only“.

 

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