16.04.2011  10:46 Uhr

Existenzgründung
Änderungen zum Gründungszuschuss zum 01.04.2012

Hamburg. Bundesarbeitministerin von der Leyen möchte den Gründungszuschuss zum 01.04.2012 deutlich verändern. Wir haben für Sie die wichtigsten geplanten Änderungen einmal zusammen gestellt.

Geplante Änderungen (01.04. 2012)

- die Grundförderung soll nur noch sechs Monate betragen (statt bisher neun)
- die weitergehende Förderung (300,00 Euro) soll von sechs auf neun Monate verlängert werden
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld soll zukünftig mindestens 180 Tage betragen
- Wegfall des Rechtsanspruches (statt dessen Kann-Leistung)

Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und es gilt daher – sollte sich nichts anderes herausstellen – als beschlossene Sache. Auch wenn die Reform noch nicht in Kraft getreten ist, hat dieser Beschluss jetzt schon Auswirkungen, wenn Sie jetzt kündigen oder eine Kündigung erhalten haben und ab Juni 2011 arbeitslos werden. Sie haben zukünftig weniger Zeit, um sich für die Selbständigkeit zu entscheiden und diese vorzubereiten


 

(Steffen Ehlert)



 


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1 Kommentar »

23.04.11 16:29 Uhr
bussi
motivation gleich Null
Wenn man rechnen kann macht man sich für 300 Euro,die man aber für Versiecherungen braucht,selbsständig das Ist Motivation hoch10

Bleibe dann bei der ARGE !!!!! ha ha ha
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