Existenzgründung
Änderungen zum Gründungszuschuss zum 01.04.2012
Hamburg. Bundesarbeitministerin von der Leyen möchte den Gründungszuschuss zum 01.04.2012 deutlich verändern. Wir haben für Sie die wichtigsten geplanten Änderungen einmal zusammen gestellt.
Steffen Ehlert
Steffen Ehlert ist staatlich geprüfter Betriebswirt und als Unternehmensberater in Hamburg tätig. Bevor er sich hauptberuflich selbstständig machte, war er über sieben Jahre selbst Nebenberufler.
Geplante Änderungen (01.04. 2012)
- die Grundförderung soll nur noch sechs Monate betragen (statt bisher neun)
- die weitergehende Förderung (300,00 Euro) soll von sechs auf neun Monate verlängert werden
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld soll zukünftig mindestens 180 Tage betragen
- Wegfall des Rechtsanspruches (statt dessen Kann-Leistung)
Nach Einschätzung des Arbeitsministeriums ist das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und es gilt daher – sollte sich nichts anderes herausstellen – als beschlossene Sache. Auch wenn die Reform noch nicht in Kraft getreten ist, hat dieser Beschluss jetzt schon Auswirkungen, wenn Sie jetzt kündigen oder eine Kündigung erhalten haben und ab Juni 2011 arbeitslos werden. Sie haben zukünftig weniger Zeit, um sich für die Selbständigkeit zu entscheiden und diese vorzubereiten
(Steffen Ehlert)
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Änderungen zum Gründungszuschuss zum 01.04.2012
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Wenn man rechnen kann macht man sich für 300 Euro,die man aber für Versiecherungen braucht,selbsständig das Ist Motivation hoch10
Bleibe dann bei der ARGE !!!!! ha ha ha
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