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Urteil zur Professorenbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Grund der Klage eines Professors an einer hessischen Hochschule festgestellt, dass die in Hessen an Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W2 gezahlten Grundgehälter nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Grund der Klage eines Professors an einer hessischen Hochschule festgestellt, dass die in Hessen an Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W2 gezahlten Grundgehälter nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Grund der Klage eines Professors an einer hessischen Hochschule festgestellt, dass die in Hessen an Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W2 gezahlten Grundgehälter nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig sind.

Der hessische Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis zum 1. Januar 2013 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Wissenschaft und Forschung: „Die Behörde für Wissenschaft und Forschung legt großen Wert auf eine amtsangemessene Besoldung der Professorinnen und Professoren an den Hamburger Hochschulen. Sie erbringen hervorragende Leistungen in Lehre und Forschung und leisten wichtige Beiträge für Bildung und Wissenschaft. Dies muss sich auch in einer sachgerechten Besoldung widerspiegeln.

Die Behörde wird daher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung in Hessen sorgfältig prüfen, um beurteilen zu können, ob und gegebenenfalls welche Schlussfolgerungen für die Professorenbesoldung in Hamburg daraus zu ziehen sind.“

 

Wissenschaftliches Institut de

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