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Ärzte verkaufen immer mehr Privatleistungen an gesetzlich Versicherte

Niedergelassene Ärzte verkaufen immer mehr private Leistungen an gesetzlich Krankenversicherte. Inzwischen wird mehr als jedem vierten Versicherten (28,3 Prozent) binnen Jahresfrist eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft.

Niedergelassene Ärzte verkaufen immer mehr private Leistungen an gesetzlich Krankenversicherte. Inzwischen wird mehr als jedem vierten Versicherten (28,3 Prozent) binnen Jahresfrist eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft.

Niedergelassene Ärzte verkaufen immer mehr private Leistungen an gesetzlich Krankenversicherte. Inzwischen wird mehr als jedem vierten Versicherten (28,3 Prozent) binnen Jahresfrist eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft.

Damit seien die Zusatzeinnahmen der Ärzte bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten auf rudn 1,5 Mrd. Euro im Jahr angewachsen. Die geforderte schriftliche Vereinbarung von Privatleistungen an gesetzlich Krankenversicherte unterblieb in 54,4 Prozent der Fälle, die Einnahmen für jede siebte Privatleistung entstanden sogar ohne Rechnung.

Jede siebte Leistung erfolgte ohne Rechnung

Dies ist ein Ergebnis des aktuellen WIdOmonitors, einer repräsentativen bundesweiten Befragung von 2.500 GKV-Versicherten, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) heute in Berlin vorstellte.

Die weitere Analyse ergibt, dass in der Arztpraxis privat zu zahlende Zusatzleistungen, auch als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet, vor allem Patienten angeboten werden, die über ein höheres Einkommen verfügen. WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber: „Ärzte werden offenbar auch als Verkäufer immer besser.“ Nach Aussage der Patienten ging die Initiative für IGeL meistens vom Arzt aus. Von den Befragten geben rund drei Viertel an, nicht von sich aus nach einer solchen Leistung gefragt zu haben. Lediglich 28,9 Prozent der Interviewten bejahen dies.

Während in der unteren Einkommensgruppe (unter 1.000 Euro) nur jeder Sechste (16,9 Prozent) Privatleistungen angeboten bekam, berichtet bei Einkommen über 4.000 Euro mehr als ein Drittel (38,8 Prozent) der befragten Versicherten über entsprechende Erfahrungen in der Arztpraxis. Die meisten IGeL-Angebote entfallen laut WIdO-Analyse auf Ultraschalluntersuchungen (20 Prozent), gefolgt von Glaukomvorsorgeuntersuchungen (16,2 Prozent) und Verordnungen von Medikamenten oder Heil- und Hilfsmittel (11,5  Prozent). Auf diese drei Leistungsgruppen entfällt fast die Hälfte aller IGeL-Angebote.

Augenärzte und Gynäkologen vorne weg

Dabei bietet die Ärzteschaft private Zusatzleistungen mit unterschiedlicher Intensität an. An der Spitze liegen Augenärzte und Gynäkologen, sie bieten im Mittel 6- bis 7-Mal so häufig wie Allgemeinmediziner IGeL an. Es folgen Urologen, die fünfmal so häufig private Zusatz leistungen anbieten sowie Orthopäden und Hautärzte mit etwa dem vierfachen Angebot im Vergleich zum Durchschnitt der Allgemeinmediziner.

Deklariert als „individuelle Gesundheitsleistungen“

Besonders kritisch ist diese Entwicklung nach Ansicht von Dr. med. Gerhard Schillinger vom AOK-Bundesverband auch deshalb zu sehen, weil die Krankenkassen alles bezahlen, was einen nachgewiesenen Nutzen hat und medizinisch notwendig ist. Ärzte stellen zudem häufig auch Leistungen als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ in Rechnung, die eigentlich Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, für die deshalb niemand zusätzlich bezahlen muss. Das gilt zum Beispiel für medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen oder das Hautkrebsscreening. Viele angebotene IGe-Leistungen sind nicht nur unnötig, sondern können auch problematisch sein. Die AOK bietet daher im Netz ihren IGeLRatgeber und Entscheidungshilfen z.B. bei der Frage, ob man die IGe-Leistung der PSABestimmung kaufen sollte.

Nicht mal die Hälfte der Bestimmungen wird eingehalten

Die rechtlichen Vorgaben zur Vereinbarung und Berechnung von Selbstzahlerleistungen für diese „Individuellen Gesundheitsleistungen“ werden nicht einmal in der Hälfte aller Fälle korrekt eingehalten. So muss der GKV-Versicherte – wenn es rechtlich korrekt zugehen würde – bei der Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen, dass er ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden.

Ebenso muss der Patient eine Rechnung über die erbrachte Privatleistung erhalten, die detailliert die Leistungsbestandteile und deren Preis nennt. Die schriftliche Vereinbarung erfolgte nach Aussage der Befragten jedoch lediglich in 45,6 Prozent der Fälle, 14,5 Prozent geben an, keine Rechnung erhalten zu haben.

Arzt-Patientenverhältnis wird oft dadurch belastet

Die Analysen zeigten auch, dass der IGeL-Markt das Arzt-Patienten-Verhältnis belaste, so Klaus Zok, Studienleiter im WIdO. Drei Viertel der befragten Patienten (76,9%) befürchten eine Verschlechterung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt, nur 17,9 % erwarten eine Verbesserung der Arzt-Patienten-Beziehung.

Mehr Infos im Internet

 

Redaktion

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