Originalware
AG Meldorf: eBay Händler dürfen mit Originalware werben
Köln-Bonn. Das Amtsgericht Meldorf hat entschieden, dass die abgegebene Garantie nicht wettbewerbswidrig ist. Wie eBay Händler sich verhalten sollten.
RA Christian Solmecke
Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte
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Das Amtsgericht Meldorf hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Textilhändler bei eBay für seine Waren mit den folgenden Worten warb: “[X] T-Shirt KING SKULL Gr. S fashion original”, “Original T-Shirt”, “Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt” und “Unser Lieferant ist im Besitz des Certificate of Authenticity, welches jederzeit dem Rechteinhaber vorgelegt werden kann. Des weiteren bestätigt unser Lieferant uns schriftlich auf der Handelrechnung, dass die Ware nach § 24 Absatz 1 Markengesetz ordnungsgemäß in den Europäischen Verkehr eingeführt wurde und keine Rechte Dritter verletzt. Jeder Artikel hat eine RN-Nummer sowie den Silberfaden.”
Dafür wurde der Händler von einem Konkurrenten mit der Begründung abgemahnt, dass er mit Selbstverständlichkeiten werbe und dadurch die Verbraucher in die Irre führen. Dies sah der werbende Händler jedoch anders.
Hierzu entschied das Amtsgericht Meldorf mit Urteil vom 10.08.2010 (Az. 84 C 200/10) , dass der Textilhändler hierdurch nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat. Das Gericht verweist zu Recht darauf, dass es bei eBay auch einige Händler gibt, die diese Ware ohne Lizenz durch den Markeninhaber angeboten wird. Von daher hat der Käufer bei eBay ein besonderes Interesse daran, dass ein Verkäufer darauf hinweist, dass es sich um Originalware handelt. Diese Ansicht wird vom Oberlandesgericht Hamm in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt vertreten. Die Richter verweisen in ihrer Entscheidung vom 20.10.2010 (Az. I-4 W 121/10) darauf, dass ein Verbraucher gewöhnlich weiss, dass ein Händler Originalware verkaufen muss.
Als Online-Händler sollten Sie nur dann mit einem Echtheitszertifikat werben, wenn dies aufgrund besonderer Umstände angebracht erscheint. Hiervon können Sie normalerweise dann ausgehen, wenn Sie Ihre Waren über eBay verkaufen. Denn hier gibt es nach unserer Einschätzung häufig Händler, die gefälschte Waren verkaufen. Allerdings gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung dazu. Von daher empfehlen wir Ihnen eine Beratung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.
(Christian Solmecke)
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