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Senat beschließt Gebühren für Verwaltungsauskünfte

Der Hamburger Senat hat die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz festgesetzt. Die neue Regelung orientiert sich in der Höhe der Gebühren an der Gebührenordnung zum alten Informationsfreiheitsgesetz. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Der Hamburger Senat hat die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz festgesetzt. Die neue Regelung orientiert sich in der Höhe der Gebühren an der Gebührenordnung zum alten Informationsfreiheitsgesetz. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Der Hamburger Senat hat die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz festgesetzt. Die neue Regelung orientiert sich in der Höhe der Gebühren an der Gebührenordnung zum alten Informationsfreiheitsgesetz. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Die Erteilung von Informationen werde grundsätzlich nicht teurer als bisher, teilweise sogar günstiger. Einfache Auskünfte seien gebührenfrei. Neu sei eine Sozialklausel, wonach Personen mit geringem Einkommen von Gebühren befreit sind, heißt es in der Senatsmitteilung.

Die Gebührenordnung regelt sämtliche Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, die Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Einsicht in Akten, die Erteilung von Auskünften oder beispielsweise die Übersendung von Dokumenten. Auch bei mehrteiligen Amtshandlungen und Beteiligung mehrerer Stellen wird immer nur eine einheitliche Gebühr fällig. Selbst bei besonderem Prüfungsaufwand darf die Gebühr 500 Euro nicht übersteigen; Gebühren für Kopien oder Ausdrucke kommen gegebenenfalls hinzu. Mündliche Auskünfte und einfache schriftliche Auskünfte sind generell gebührenfrei. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, sich vorab über die zu erwartende Gebühr zu informieren. Nur wenn es tatsächlich zu einem Informationszugang kommt, wird auch eine Gebühr erhoben. „Mit der Gebührenordnung schaffen wir die Voraussetzungen, damit Bürgerinnen und Bürger ungehindert von den Informationsmöglichkeiten des Transparenzgesetzes Gebrauch machen können, die das künftig kostenfrei nutzbare Informationsregister ergänzen. Damit gehen wir den Weg zu einer transparenten Verwaltung konsequent weiter. Der Informationszugang soll grundsätzlich nicht am Geldbeutel scheitern. Gleichzeitig muss sich der teilweise erhebliche Verwaltungsaufwand natürlich auch in der Höhe der Gebühren abbilden, zumal viele Informationen auch einen wirtschaftlichen Wert haben“, sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek.

 

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