Europäischer Gerichtshof
Internet-Filtersysteme sind unzulässig
Düsseldorf. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Hosting-Provider nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die von ihren Kunden gespeicherten Inhalte mit einem Filter-System zu durchsuchen, um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.
Die Belgische Verwertungsgesellschaft SABAM wollte den Belgischen Social-Network-Dienst NETLOG gerichtlich zur Installation eines solchen Systems zwingen. Damit sollten gespeicherte Dateien sämtlicher Kunden vorbeugend durchsucht werden, um geschütztes Material aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft zu entdecken. Dies ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt das Urteil, dass der Providerbranche durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das in der E-Commerce-Richtline verankerte Verbot der vorbeugenden Überwachung von Inhalten den Rücken stärkt. Oliver Süme, Vorstand Politik, Recht und Regulierung bei eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft dazu: "Das Urteil bringt Rechtssicherheit für die europäischen Provider und bestätigt noch einmal ausdrücklich, dass Hosting-Provider nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben."
(Redaktion)
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