25.01.2012  09:14 Uhr

Elbphilharmonie
Stadt sieht Hochtief-Klage gelassen entgegen

Hamburg. Die Baufirma Hochtief hat die Objektgesellschaft Adamanta (eine Tochter der CommerzReal) verklagt. Diese wird der Stadt voraussichtlich im gleichen Umfang den Streit verkünden.

Zuvor war die Adamanta von der städtischen Elbphilharmonie Hamburg Bau KG zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 40 Mio. € aufgefordert worden, die Adamanta hatte die Forderung an Hochtief weitergeleitet. Die Frage, ob Hochtief einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung hat, ist bereits Gegenstand einer Klage der städtischen Elbphilharmonie Bau KG vor dem Landgericht (Negative Feststellungsklage). Die Stadt hat mit der Klage vor dem Landgericht zum Ausdruck gebracht, dass Hochtief nicht mehr als drei Monate Bauzeitverlängerung zustehen. Für den darüber hinausgehenden Verzug ist Hochtief verantwortlich. Daher hat die Stadt Hochtief die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.

Heribert Leutner, Geschäftsführer der Elbphilharmonie Hamburg Bau KG, erklärt dazu: „Die von Hochtief eingereichte Klage bestätigt unsere Rechtsauffassung. Denn mit der Klage dokumentiert Hochtief, dass ein Feststellungsinteresse besteht, die Verursachung der Bauzeitverlängerung zu klären. Deshalb lassen wir bereits mit unserer Klage vor dem Landgericht klären, ob Hochtief einen Anspruch auf Bauzeitverlängerung hat. Wir sind von der städtischen Rechtsposition überzeugt. Hochtief hat zur Begründung der Klage angeführt, die Stadt habe ihre Planungen nicht fertiggestellt. Diese Behauptung ist nach wie vor falsch. Insbesondere im Bereich der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) sind vielmehr die Planungen von Hochtief unvollständig und sehr fehlerhaft. Deswegen sehen wir der Klage gelassen entgegen.“

Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler unterstreicht den Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung. „Die Stadt ist weiterhin an einer gemeinsamen Lösung mit Hochtief interessiert. Allerdings führt die heute eingereichte Klage nicht


 

(Elbphilharmonie)

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  • Bauzeitverlängerung
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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Holder – Herzog & de Meuron



 


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