Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Private Wohnung: Nutzung für gewerbliche Zwecke problematisch

Möchte ein Unternehmer seine für Wohnzwecke gemietete Wohnung auch für gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeiten nutzen, sollte er seinen Mieter um Erlaubnis fragen. Macht er dies nicht, kann ihm der Vermieter außerordentlich kündigen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Az.: VIII ZR 213/12).

Möchte ein Unternehmer seine für Wohnzwecke gemietete Wohnung auch für gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeiten nutzen, sollte er seinen Mieter um Erlaubnis fragen. Macht er dies nicht, kann ihm der Vermieter außerordentlich kündigen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Az.: VIII ZR 213/12).

Möchte ein Unternehmer seine für Wohnzwecke gemietete Wohnung auch für gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeiten nutzen, sollte er seinen Mieter um Erlaubnis fragen. Macht er dies nicht, kann ihm der Vermieter außerordentlich kündigen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt (Az.: VIII ZR 213/12).

Im vorliegenden Fall erteilte ein Mieter in seiner zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung an drei Werktagen Gitarrenunterricht für etwa zwölf Schüler. Als sich einige Mitbewohner über die Belästigung durch den Musikunterricht beschwerten, kündigte der Vermieter dem Musiklehrer außerordentlich.

Und das zu Recht, so die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH): Geschäftliche Aktivitäten der Mieter, die nach außen in Erscheinung treten, muss ein Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden.
Hinweis der Redaktion: Laut BGH kann der Vermieter zwar im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen. Das gilt aber nur, wenn keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Im vorliegenden Fall sei das aber offensichtlich nicht so gewesen. Die Kündigung habe somit das Mietverhältnis wirksam beendet.

Quelle: KfW-Starthothek

 

Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

News

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten,...

Werbung