Connect with us

Hi, what are you looking for?

Bizz-News

Neue Regelungen bei Bahnverspätungen

Nicht zuletzt auf Drängen der EU hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Rechte der Bahnkunden bei Verspätungen auszuweiten. Das neue Gesetz mit dem verbraucherfreundlichen Titel Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz trat zum 29. Juli 2009 in Kraft und regelt die Umsetzung der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. ARAG Experten nennen die neuen Rechte der Fahrgäste.

Nicht zuletzt auf Drängen der EU hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Rechte der Bahnkunden bei Verspätungen auszuweiten. Das neue Gesetz mit dem verbraucherfreundlichen Titel Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz trat zum 29. Juli 2009 in Kraft und regelt die Umsetzung der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. ARAG Experten nennen die neuen Rechte der Fahrgäste.

Nicht zuletzt auf Drängen der EU hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Rechte der Bahnkunden bei Verspätungen auszuweiten. Das neue Gesetz mit dem verbraucherfreundlichen Titel Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz trat zum 29. Juli 2009 in Kraft und regelt die Umsetzung der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. ARAG Experten nennen die neuen Rechte der Fahrgäste.

Verspätungen

Je nach Grad der Verspätung und den Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Reise stehen dem Fahrgast Erstattungen in abgestufter Höhe zu. Bei der Berechnung der Verspätung kommt es auf die verspätete Ankunft am Zielort an. Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden. Die Erstattungen gelten laut ARAG Experten allerdings nicht bei Zeitfahrkarten (z.B. Bahncard 100). Auch haftet das Eisenbahnunternehmen nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird und das Eisenbahnunternehmen diese Umstände trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann. Das Eisenbahnunternehmen kann von einer Zahlung absehen, wenn der zu erstattende Betrag unter einer Bagatellgrenze von 4 Euro liegt.

Die Erstattungen im Einzelnen:

  • Dem Fahrgast steht eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, wenn er 60 Minuten verspätet am Zielort ankommt.
  • Erreicht er sein Ziel erst 120 Minuten verspätet, beträgt die Erstattung 50 Prozent des Fahrpreises.
  • Wird wegen einer Verspätung von mind. 60 Min. eine Übernachtung nötig, erhält der gestrandete Reisende eine kostenlose Hotelunterkunft.
  • Wenn sich eine Verspätung von mehr als 60 Min. abzeichnet, kann der Fahrgast von der Fahrt zurücktreten und Rückerstattung des Fahrpreises verlangen oder die Fahrt später (ggf. mit geänderter Streckenführung) durchführen.

Verspätungen im Nahverkehr

Auch für den Nahverkehr gelten laut ARAG Experten einige neue Fahrgastrechte:

  • So darf der Fahrgast nun einen anderen Zug, insbesondere auch einen Zug des Fernverkehrs nutzen, wenn sich eine Verspätung von mehr als 20 Minuten abzeichnet. Dies gilt allerdings nicht für Züge mit einer Reservierungspflicht wie zum Beispiel die City Night Line
  • Bei Verspätungen von mind. 60 Minuten bei einer fahrplanmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr und wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen erhält der Fahrgast Taxikosten bis zu 80 Euro.
  • Taxikosten von bis zu 80 Euro erhält der Fahrgast auch beim Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn der Fahrgast mit öffentlichen Verkehrsmitteln seinen Zielort nicht mehr bis 24.00 Uhr erreichen kann.

Die Formalitäten

Grundsätzlich muss der Fahrgast beweisen, dass der Zug tatsächlich Verspätung hatte. In der Regel stellen die Eisenbahngesellschaften dazu eine Bescheinigung über die Verspätung aus. Diese erhält man entweder direkt beim Schaffner im Zug oder im Anschluss an die Zugfahrt im Servicecenter der Eisenbahngesellschaft. Zur Geltendmachung der Entschädigung stellt die Deutsche Bahn ein Formular zur Verfügung unter: http://www.bahn.de/… Dieses Formular sollte vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit der Kopie der Fahrkarte per Post an die Eisenbahngesellschaft oder vor Ort im Servicecenter eingereicht werden. Der Gang zum Schalter vor Ort im Servicecenter der Eisenbahngesellschaft hat den Vorteil, dass eventuelle Fragen direkt geklärt werden können und die Entschädigung dann sofort in Bargeld ausgezahlt wird.

Widerspruch und Schlichtungsstelle

Falls die beantragte Entschädigung von der Eisenbahngesellschaft abgelehnt wird, kann der Bahnkunde dagegen zunächst Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist schriftlich zu richten an:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Tipp für den Bahnkunden

Sowohl beim Widerspruch als auch bei der Beschwerde an die Schlichtungsstelle sollte der Bahnkunde stets eine Kopie der eingereichten Unterlagen auch für sich anfertigen, um nicht mit leeren Händen dazustehen, falls z.B. Unterlagen auf dem Postweg verloren gehen. Insbesondere eine Kopie der Fahrkarte sollte der Kunde in seinen eigenen Unterlagen aufbewahren.

 

Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Kolumnen & Glossen

Diese Geschichte, die so harmlos beginnt, ist nichts für Menschen mit schwachen Nerven. Sie spricht eher jene an, die eine Vorliebe für Thriller haben,...

Aktuell

Das Hamburger Unternehmen Mytaxi will mit einem Festpreisangebot den Taximarkt in der Hansestadt grundlegend verändern.

Kolumnen & Glossen

Es gibt Träume, die einen das ganze Leben über begleiten. Doch es scheint so, als sollten sie nicht in Erfüllung gehen. Man kann sie...

Aktuell

Ob Grube deshalb ging? Unser Kolumnist Wolfram Lotze wollte mit der Deutschen Bahn fahren, landete aber auf dem Abstellgleis. Seine misslichen Erfahrungen möchte er...

News

Auf seiner Reise durch Deutschland macht der Ausstellungszug „Expedition Zukunft“ vom 30. August bis 2. September Station in der Hansestadt. Der multimedial ausgebaute Eisenbahnzug...

Werbung