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Hamburger Senat beschließt Gebührenänderungen für 2014

Für verschiedene städtische Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen bitten die Hamburger Behörden ab 1. Januar 2014 stärker zur Kasse.

Für verschiedene städtische Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen bitten die Hamburger Behörden ab 1. Januar 2014 stärker zur Kasse.

Für verschiedene städtische Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Einrichtungen bitten die Hamburger Behörden ab 1. Januar 2014 stärker zur Kasse.

Gemäß dem Kostendeckungsgrundsatz hat der Hamburger Senat in seiner gestrigen Sitzung turnusmäßig Gebühren an die Kosten- und rechtliche Entwicklung angepasst. In einigen Bereichen folgt der Senat damit auch Forderungen des Rechnungshofs nach Gebührenanpassung.

Die neuen städtischen Gebühren sollen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Der saldierte Gesamtbetrag der Anpassungen betrage etwa 2,279 Millionen Euro – das entspreche einer Erhöhung um etwa 0,61 Prozent, informierte die Finanzbehörde. Alle Maßnahmen sollen in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht werden. Hier eine Auswahl der beschlossenen Gebührenänderungen:

  • Staatsarchiv
    Die Gebührenstruktur wurde neu gestaltet und die Gebührentatbestände wurden an die tatsächliche Entwicklung angepasst. Neu ist die Einführung einer Tages-, 10-er- und Jahreskarte.
  • Staatliche Jugendmusikschulen
    In diesem Bereich sind mehrere Änderungen, darunter auch Preissteigerungen vorgesehen. Damit kommt der Senat Forderungen des Rechnungshofs nach, der einige Erlass- und Ermäßigungsregelungen kritisiert hatte. Anhebungen soll esüberwiegend für Partner-, Gruppen- und Klassenunterricht geben. Gebühren in Bereichen, in denen bereits zum 1. August 2013 Erhöhungen in Kraft getreten sind (schwerpunktmäßig im Bereich des Einzelunterrichts), werden 2014 nicht erneut erhöht.
  • Vereins- und Stiftungsrecht
    Im Bereich des Vereins- und Stiftungsrechts wurde die Gebührenordnung in Bezug auf die Gebührenhöhe zuletzt vor sieben Jahren geändert. Für bestimmte Amtshandlungen ist eine Erhöhung des Gebührenrahmens notwendig, um eine Kostendeckung zu erreichen. Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation kleiner Stiftungen mit einem geringen Stiftungskapital soll unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass oder die Reduzierung von Gebühren möglich sein. Zudem werden zwei neue Gebührentatbestände eingeführt, die Amtshandlungen gegenüber privaten Stiftungen betreffen, da die Erbringung gebührenfreier Leistungen nicht gerechtfertigt erscheint. Zwar sind einzelne Steigerungen nicht unerheblich, allerdings handelt es sich um sehr geringe Fallzahlen.
  • Marktwesen
    In diesem Bereich sollen die Gebühren des Bereichs „Volksfeste auf dem Heiligengeistfeld“ in sehr geringem Umfang steigen.
  • Bestattungs- und Friedhofswesen
    Die vorgeschlagene Erhöhung von durchschnittlich 1,04 Prozent soll den sinkenden Fallzahlen entgegenwirken. Insgesamt wird eine anonyme Urnenbeisetzung im Jahr 2014 um 2,88 Prozent teurer, die Sargbeisetzung in einer Wahlgrabstätte steigt im Vergleich zum Vorjahr in 2014 um 0,52 Prozent.
  • Baugebührenordnung
    Die Gebührensätze für die Erteilung von Baugenehmigungen steigen um zirka 7 Prozent, um die Kostendeckung der Baugenehmigungsgebühren sicherzustellen.
  • Öffentlich veranlasste Unterbringungen
    Die Gebührensätze werden wegen der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten (1,8 Prozent, Stand: Juni 2013) in den vergangenen 12 Monaten und der Steigerung der Personalkosten nach dem Tarifvertrag TV-AVH (rund 2,0 Prozent) angehoben.
  • Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern, Entsorgung von Sperrmüll, Abfallentsorgung mit Wechselbehältern und Entsorgung loser Abfälle
    Neben privaten Haushalten nutzen zunehmend gewerbliche Gartenbaubetriebe die im Rahmen der Recycling-Offensive zum 1. Januar 2011 gesenkte Gebühr für den Laubsack von 1,50 Euro auf 0,50 Euro pro 100 Liter als vergleichsweise günstige Art der Laubentsorgung. Dadurch haben sich die Sammlungskosten stark erhöht. Daneben kommt es vermehrt zu Engpässen bei der Abholung. Mit der Anhebung der Gebühr auf 1 Euro wollen die Behörden dem begegnen. Gleichzeitig wollen sie durch eine Freistellung bzw. Senkung der Gebühr die Selbstanlieferung von Laub auf den Recyclinghöfen attraktiver machen.
  • Umweltgebührenordnung
    Für die Festsetzung der Entschädigungen für bauliche Veränderungen zum Schutz gegen Fluglärm in der Schutzzone des Flughafens wird Gebührenfreiheit eingeführt. Das gilt, sofern der Grundstückseigentümer und der Flughafen sich über die Höhe der Gebühr geeinigt haben.
  • Wegegebühren
    Mit der Anpassung des Wertstufenverzeichnisses für einige Plätze und Wege wird den veränderten tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung getragen.
  • Hebammengebühren
    Der Tarif für die freiberuflich erbrachten Tätigkeiten der Hebammen und Entbindungspfleger im privaten Abrechnungsbereich wird an die Preisentwicklung im Gesundheitswesen angepasst und zieht moderate Gebührenerhöhungen nach sich.

 

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