Finanzen
Warnung vor betrügerischen E-Mails der Steuerverwaltung
Hamburg. Die Finanzbehörde warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit unter dem Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Diese geben vor, in einer angehängten Datei den Steuerbescheid zu enthalten, was jedoch nicht der Fall ist.
Solche E-Mails können an zwei Merkmalen erkannt werden:
1. Der Empfänger wird aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt.
2. Der Absender kann die unterschiedlichsten Bezeichnungen haben, endet aber in den bekannt gewordenen Fällen nicht auf „...@elster.de“. Das ist die richtige Absenderadresse bei Nachrichten aus dem Verfahren ELSTER.
Die Finanzbehörde weist darauf hin, dass sie ausschließlich Benachrichtigungen über die Abrufmöglichkeit von Steuerbescheiden versendet, aber niemals die eigentlichen Daten in Form eines E-Mail-Anhangs.
Unabhängig hiervon sollten E-Mail-Empfänger ohnehin niemals Anhänge öffnen, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
Die tatsächliche Gefährdung durch die Anhänge der jetzt aufgetauchten E-Mails wird zurzeit noch untersucht, sollte von den Empfängern zur eigenen Sicherheit aber bis auf weiteres als hoch eingestuft werden. Die Finanzbehörde empfiehlt daher, solche falschen E-Mails nicht zu öffnen und direkt zu löschen.
Beispielhaft finden Sie hier den Text einer betrügerischen E-Mail (ohne Anhang):
Von: peter@live.com [mailto:peter@live.com]
Gesendet: Montag, 6. Februar 2012 13:50
An: Mustermann, Max
Betreff: 2011-12 ELSTER Finanzamt 2011-2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid) zur Abholung bereitgestellt.
==========Ihre Datei finden Sie als PDF-Datei im Anhang dieser E-Mail. =======
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de
HINWEIS:
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklärung die Mailbenachrichtigung auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.
(Finanzbehörde Hamburg)
Tags:- Steuerbescheid
- Steuer
- Fälschung
- Datei
- Steuerverwaltung
- Empfänger
- Anhang
Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © Rolf van Melis / pixelio.de
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