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Funke Mediengruppe und Axel Springer: Kartellamt genehmigt den Verkauf der Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften

Das Bundeskartellamt hat gestern zugestimmt, dass die Funke Mediengruppe die Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften des Springer-Konzerns übernehmen darf.

Das Bundeskartellamt hat gestern zugestimmt, dass die Funke Mediengruppe die Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften des Springer-Konzerns übernehmen darf.

Das Bundeskartellamt hat gestern zugestimmt, dass die Funke Mediengruppe die Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften des Springer-Konzerns übernehmen darf.

Die „Berliner Morgenpost“, das „Hamburger Abendblatt“, die „Bergedorfer Zeitung“, das „Hamburger Wochenblatt“, das Berliner Anzeigenblatt sowie die Frauenzeitschriften „Bild der Frau“ und „Frau von Heute“ werden damit zur Essener Funke Mediengruppe gehören. Das Bundeskartellamt hat mit seiner Zustimmung gestern den Weg dafür freigemacht. Die Begründung der Behörde: Auf den Zeitungsmärkten in Berlin und Hamburg sei die Funke Mediengruppe bisher nicht tätig gewesen. Daher gebe es für den Zusammenschluss dort keine kartellrechtlichen Bedenken. Im Bereich der Frauenzeitschriften könne die Funke Mediengruppe durch die Übernahme der Springer-Titel „Bild der Frau“ und „Frau von heute“ „zwar ihre Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt erhöhen“, bleibe dort aber auch „wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt“.

Im Juli 2013 hatten sich die Funke Mediengruppe und Axel Springer darauf verständigt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kartellbehörden, dass die Regionalzeitungen sowie Programm- und Frauenzeitschriften des Springer-Konzerns den Besitzer wechseln sollen. Außerdem vereinbarten beide Verlagsgruppen, Gemeinschaftsunternehmen für Vermarktung und Vertrieb zu gründen.

Mitte November 2013 hatten die Medienhäuser den ursprünglichen Antrag zur Genehmigung der Gesamttransaktion nach Rücksprache mit dem Bundeskartellamt aus formalen Gründen zurückgezogen. Das Kartellverfahren wurde daraufhin neu in vier Einzelpakete aufgeteilt. Erstens: Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften, zweitens: Programmzeitschriften, drittens: Gemeinschaftsunternehmen Vertrieb sowie viertens: Gemeinschaftsunternehmen Vermarktung.

Am 3. Dezember 2013 haben die Kartellbehörden dem ersten dieser vier Anträge zugestimmt. Mit den weiteren Entscheidungen ist im nächsten Jahr zu rechnen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Durch die Aufteilung des ursprünglich gemeinsam angemeldeten Zusammenschlussvorhabens in vier Einzelpakete war es möglich, die kartellrechtlich unbedenkliche Übernahme der Lokalzeitungen in Berlin und Hamburg sowie der beiden Zeitschriften ‚Bild der Frau‘ und ‚Frau von heute‘ schnell freizugeben. Für die Prüfung der verbleibenden Teile gilt jeweils ab dem Zeitpunkt der Anmeldung eine neue Frist von maximal vier Monaten.“

 

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