Definition Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit – anhaltend oder vorübergehend möglich
Deutschland. Die anhaltende Zahlungsunfähigkeit, die auch als Insolvenz bezeichnet wird, ergibt sich aus dem Mangel an Zahlungsmitteln. Die Unfähigkeit zu zahlen ist nach außen hin erkennbar und äußert sich durch das Unvermögen des Schuldners, ausstehende Zahlungen vorzunehmen.
Christian Weis ist Gründer und Geschäftsführer von business-on.de und Herausgeber des Regionalportals für Köln/Bonn
Zu den Kennzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit gehört die Einstellung der Zahlungen. Die Zahlungseinstellungen können zeitweise durch einen verzögerten Forderungseingang vorliegen. In diesem Fall handelt es sich um eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit.
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Um die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners festzustellen, kann eine Liquiditätsbilanz aufgestellt werden. In dieser Bilanz (Definition Bilanz) erfolgt eine Gegenüberstellung von den Verbindlichkeiten und den verfügbaren Zahlungsmitteln. Wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, rund 10 bis 25 Prozent der Forderungen zu begleichen, liegt ein Insolvenzgrund vor. Die Insolvenz kann natürliche Personen und Gesellschaften betreffen. Die festgestellte Zahlungsunfähigkeit gilt als allgemeiner Eröffnungsgrund für die Insolvenz. Die Gründe für eine Zahlungsunfähigkeit sind entweder intern verankert, beispielsweise durch Fehlplanungen und Fehlinvestitionen. Aber auch externe Faktoren können für eine Zahlungsunfähigkeit verantwortlich sein. Beispiele sind Konkurrenten, die den Wettbewerb für sich entscheiden.
Wann steht die Zahlungsunfähigkeit fest?
Damit eine Gesellschaft oder eine Privatperson als zahlungsunfähig angesehen wird, ist es nicht zwingend notwendig, dass sie keine der Forderungen der Gläubiger befriedigen können. Für die Annahme der Zahlungsunfähigkeit reicht es aus, dass nur ein Teil der Forderungen nicht bedient werden kann. Die Besonderheit für Privatpersonen besteht darin, dass sie nach Absprache mit den Gläubigern eine Verbraucherinsolvenzverfahren vor Gericht beantragen können. Bei Gesellschaften verhält sich die Sachlage etwas anders. So müssen sie einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht beantragen. Wird dieser Antrag nicht gestellt, drohen der Gesellschaft strafrechtliche Konsequenzen.
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(Christian Weis)
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