Ratgeber
Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufbewahren
Quickborn. (ddp.djn). Kontoauszüge sollten nicht nur auf Richtigkeit geprüft, sondern auch drei Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt sowohl für Belege von Kontodruckern, als auch für Belege, die von den Banken online zur Verfügung gestellt werden. Darauf weist die comdirect bank hin. Gerade bei online abgerufenen Bankdaten empfehle sich zudem die Speicherung als elektronische Datei.
Denn diese werden bei der jährlichen Steuererklärung oftmals vom Fiskus als gleichwertiger Nachweis zu den am Automaten gedruckten Belegen anerkannt. Zumeist verzichtet das Finanzamt auf Nachfragen zu Rechnungen, wenn die Ausgaben per Kontoauszug dokumentiert sind.
Zudem sind Privatpersonen gerade bei größeren Reparatur- und Wartungsarbeiten beispielsweise am eigenen Haus verpflichtet, die Kontobelege mindestens zwei Jahre lang aufzuheben. Diese Frist beginnt darüber hinaus auch erst ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.
Doch auch als Nachweis für bezahlte Rechnungen sind Kontoauszüge wichtig, unter anderem, wenn für gekaufte Waren ein Gewährleistungsanspruch angemeldet werden soll. Denn dieser gesetzliche Anspruch verjährt nach maximal drei Jahren.
(Redaktion)
Tags:- Kontoauszüge
- Aufbewahrung von Kontoauszügen
- Steuererklärung
- Kontoauszug
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In unserer neuen mehrteiligen Serie “Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Ein Leitfaden für gekündigte Arbeitnehmer” erklärt Rechtsanwalt Michael Beuger, wann und unter welchen Voraussetzungen einem Arbeitnehmer gekündigt werden darf und welche Möglichkeit ihm zur Verfügung stehen, sich gegen eine Kündigung zu wehren:
Foto: Thorben-Wengert / pixelio.de
Bildquelle: Thorben Wengert / Pixelio.de
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