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Die satirische Verwendung des Namens „Michael Ballack” in Werbung ist zulässig
Hamburg . Das Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 02.03.2010, AZ: 7 U 125/09 deutlich gemacht, dass Michael Ballack es hinzunehmen hat, wenn sein Name auf satirische Weise in der Werbung einer Privatbank verwendet wird.
RA Christian Solmecke
Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte
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Michael Ballack spielte beim FC Chelsea. Als dessen Besitzer Roman Abramowitsch im Laufe der Finanzkrise in finanzielle Schwierigkeiten geriet, wurden in den Medien Stimmen laut, dass Abramowisch den FC Chelsea oder aber der FC Chelsea Michael Ballack verkaufen müsse.
Diese Situation nutze eine Privatbank und titelte in ihrer Werbung:
„Herr Abramowitsch, Sie müssen Ballack nicht verkaufen! Kommen Sie lieber zur Bank mit 6 % Rendite”,
was Michael Ballack als Anlass sah, wegen unerlaubter Verwendung seines Namens Schadensersatz zu verlangen.
Die Richter wiesen seine Klage jedoch ab. Zwar beeinträchtige die Verwendung seines Namens die vermögenswerten Bestandteile seines Persönlichkeitsrechts, jedoch diene die Aussage nicht allein der Werbung mit seinem Namen, sondern zur satirischen Auseinandersetzung mit der Finanzkrise und ihren Folgen.
Dem Verbraucher würde durch die Aussage zudem nicht suggeriert, dass der Beklagte das Produkt empfehle oder in sonstiger Weise dahinter stehe.
Da die Werbung nicht ausschließlich von dem Imagewert des Klägers profitiere, führe die bloße Namensnennung auch nicht zu einem Anspruch auf Zahlung einer Lizenzgebühr.
Quelle: Urteil des Oberlandesgericht Hamburg v. 02.03.2010 - Az.: 7 U 125/09
(Christian Solmecke)
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