Steueränderungsgesetz
Steueränderungen 2007
Köln. Am 7. Juli 2006 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt. Somit gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für die Steuerpflichtigen folgende Punkte:
Stephan Michels
Dipl.-Kfm. Stephan Michels,
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Geschäftsführer bei der Michels Simon Rottländer GmbH
Stolberger Str. 200
50933 Köln
Tel.: 0221 / 500 890
Email: mail@msrg.de
www.msrg.de
Reichensteuer
Der Einkommensteuerspitzensatz wird von 42 % auf 45 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) angehoben. Bei dieser Belastung bleiben allerdings die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) unberücksichtigt.
Senkung des Sparerfreibetrages
Der so genannte Sparerfreibetrag wird ab 2007 auf € 750 (€ 1.500 bei Verheirateten) abgesenkt (bisher € 1.370 bzw. € 2.740 bei Verheirateten). Bisher den Kreditinstituten eingereichte Freistellungsaufträge werden automatisch nur noch im Verhältnis der Minderung des Sparerfreibetrag berücksichtigt.
Weitere Einschränkungen für Arbeitnehmer
Bereits bisher waren Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur unter ganz engen Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Nunmehr können Aufwendungen nur noch als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet (gilt auch für Betriebsausgaben entsprechend).
Auch Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich nicht mehr abziehbar (gilt entsprechend für Betriebe). Erst ab dem 21. Kilometer kann eine Entfernungspauschale von 30 Cent je vollem Entfernungskilometer geltend gemacht werden.
Fazit
Berücksichtigt man zusätzlich die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 %, so werden sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer - mit Ausnahme derjenigen, die Einkünfte aus Gewerbetrieb oder selbstständige Arbeit haben - erheblich zur Kasse gebeten. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese erheblichen Mehrbelastungen zur Senkung der Lohnnebenkosten und Konsolidierung der Finanzen sinnvoll eingesetzt werden, so dass mittelfristig die im Wahlkampf angekündigten Steuersenkungen möglich sein werden.
Autor: Dipl.-Kfm. Stephan Michels Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Michels Simon Rottländer GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stolberger Straße 200
50933 Köln
Tel.: +49 221 500 89-0
Fax: +49 221 500 89-50
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(Stephan Michels)
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Foto: Thorben-Wengert / pixelio.de
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