EU-Gericht
EU - Urteil: Urlaubsanspruch bleibt trotz Krankheit bestehen
Köln-Bonn. Das oberste EU-Gericht hat in einem wegweisenden Urteil eine wichtige Regel im deutschen Arbeitsrecht gekippt: Arbeitnehmer verlieren ihre Urlaubsansprüche nicht, wenn sie wegen langer Krankheit ihre freien Tage nicht nehmen konnten.
Christian Kerner
- Rechtsanwalt -
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Die deutsche Praxis sieht bislang vor, dass Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr genommen werden können, sofern keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Ist der Betreffende dann immer noch krank, verfällt der Anspruch. Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraumes wieder aufnehmen können, haben keinen Anspruch auf spätere Gewährung oder finanzielle Abgeltung des Urlaubs. Dies wurde nun von den Luxemburgern Richtern für unzulässig erachtet.
Geklagt hatte u.a. ein Arbeitnehmer aus Deutschland, der wegen einer langen Krankheit seinen bezahlten Jahresurlaub nicht mehr vor der Rente in Anspruch nehmen konnte. Ein Verlust des Urlaubsanspruchs sei nur dann gerechtfertigt, wenn betroffene Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatten, ihren Urlaub zu nehmen, urteilte das oberste europäische Gericht (AZ.: C 350/06 und C 520/06).
Das sei bei dauerhafter Erkrankung aber nicht der Fall, so die Richter. Gleiches gelte für Arbeitnehmer, die vor ihrer Arbeitsunfähigkeit während eines Teils des Bezugszeitraumes gearbeitet haben. Dann müsse der Arbeitgeber nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten. Die Urlaubsansprüche hingen nicht von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, betonte der EuGH. Deshalb blieben die Ansprüche auch dann bestehen, wenn der Betreffende wegen gesundheitlicher Probleme das ganze Jahr lang nicht gearbeitet habe.
Offen bleibt nach dem Luxemburger Urteil aber, ob sich die Pflicht zum Erhalt des Urlaubsanspruchs auf den gesamten Urlaub oder nur auf den europäischen Mindesturlaub von vier Wochen bezieht. Die Folgen dieses Urteils könnten für Unternehmen sehr gravierend sein, da diese nun bindende Regel erhebliche Mehrkosten verursachen wird, wenn den Arbeitnehmern möglicherweise über Jahre nichtgenommene Urlaubstage abgegolten werden muss.
Es steht daher zu erwarten, dass sich Firmen künftig schneller von dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern trennen werden, um das jahrelange Auflaufen von Urlaubsansprüchen zu vermeiden.
(Christian Kerner)
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ich wurde im oktober 07 nach unfall krank geschrieben. meine krankengeldzahlung der krankenkasse läuft am 8.4.09 aus.
ich werde dann versuchen die arbeit wieder aufzunehmen.
frage : stehen mir die resturlaubstage 07 und die gesamtenurlaubstage 08 nach dem neuen eu-urteil noch zu ?
Wurde im Oktober 2003 arbeitsunfähig .. Diese Arbeitsunfähigkeit dauerte fort bis heute; in Oktober 2004 Bewilligung der vollen EU-Rente.
Welchen Urlaubsanspruch hätte ich und wie soll ich vorgehen?
Sie können sicherlich alle nicht verjährten Urlaubsansprüche geltend machen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an einen kundigen Rechtsanwalt zu wenden.
C.Kerner
Das Gericht hat am 02.02.2009 der Klage des Arbeitnehmers, der von September 2004 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses infolge Erwerbsunfähigkeit Ende September 2005 erkrankt war, auf Urlaubsabgeltung überwiegend stattgegeben.
Das Landesarbeitsgericht hat den Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs und des Zusatzurlaubs aus einer richtlinienkonformen Auslegung des BUrlG hergeleitet und, weil der Kläger im öffentlichen Dienst beschäftigt war, außerdem aus einer unmittelbaren Anwendung der EG-Richtlinie. Die EG-Richtline erfasst allerdings nicht tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, was im vorliegenden Fall wegen einer Sonderregelung im Tarifvertrag zur Folge hatte, dass die zwei Wochen Mehrurlaub für 2004 verfallen waren, wohingegen der Mehrurlaub für 2005 voll entstanden und nach Ansicht des LAG abzugelten war. Das Gericht hat die Revision zum BAG zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 21.01.2009
Ich war vom 14.03.2007-31.08.2008 krank. Urlaub für 2007 wurde nicht
in Anspruch genommen und nach der Krankheit wurden mir lediglich
von 38 Tagen nur 20 Tage gewährt und der HSGB (Hess.Städte-und
Gemeindebund, Mühlheim) sagt, dass das Urteil für den öffentlichen
Dienst nicht relevant sei. Gemeint ist das EuGH-Urteil vom 29.01.2009.
Tini157
Ich warte immer noch auf Ihre Antwort meiner Anfrage
vom 02.03.09.
Tini157
Der Kläger war im konkret entschiedenen Fall im öffentlichen Dienst...
Seit Dez. 2007 bin ich krank geschrieben, in 2008 erfolgte eine
schwere Rückenoperation so dass ich bis heute immer noch krank
geschrieben bin mit Krankengeld-Anspruch bis 26.04.09.
Ab 01.05.09 bin ich Vollrentner mit 65J. Habe ich für die zurückliegende
Zeit noch den Vollen Urlaubs-Anspruch. Das heißt 2007=Rest 25 Tage,
2008= 30 Tage,2009= ant. 10Tage. Ich bin bis dato noch im üngekündigten Angestelltenverhältnis.
Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
Damit hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG verworfen. Dort ist geregelt, dass der Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr, ausnahmsweise (bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen) bis zum 31.3. des Folgejahres genommen werden muss. Deshalb ging das BAG bislang davon aus, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der wegen Krankheit nicht in der Lage ist seinen Urlaub rechtzeitig zu nehmen, verfällt.
Nach der o,g. Entscheiddung des EuGH musste das BAG dem folgen und seine Rechtsprechung ändern.
( BAG Urteil v.24.März 2009 - 9 AZR 983/07)
Sie müssten den Anspruch haben.Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Entscheidung des EuGH bestätigt.
Hallo CK,
was soll ich tun. Der HSG folgt nicht diesem EUGH-Urteil, obwohl der Kläger vom öffeltichen Dienst kam???
Hallo, ich war in der Zeit vom 14.06.2007 bis 30.11.2008 krank und habe im Anschluss eine berufliche Wiedereingliederung über die Krankenkasse gemacht bis zum 15.12.2008. Ab 16.12.2008 bin ich wieder in Vollzeit arbeiten gegangen, ich bin angestellt im öffentlichen Dienst. Meinen Urlaubsanspruch auch 2008 habe ich bis 31.03.2009 abgegolten. Aus dem Jahr 2007 wären noch 32 Tage Urlaub offen. Habe ich Anspruch auf diese Urlaubszeiten? Mein Arbeitgeber hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das EU-Urteil nur für die Zukunft gelte, nicht aber für Urlaub in der Vergangenheit. Ist das so korrekt? Wie sollte ich vorgehen, falls ich einen Rechtsanspruch auf die Urlaubstage habe. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis 31.12.2010 und ich bin schwerbehindert. Ich möchte meinen Arbeitsplatz nicht verlieren... Ist der Urlaub aus 2007 dann zusammenhängend zu nehmen; gibt es hier Regelungen?
Eine Antwort würde mir sehr helfen, vielen Dank schon jetzt
sachsblau
Am besten wenden Sie sich nun an einen kompeteneten Anwalt, der den Anspruch geltend macht. Notfalls wäre der Anspruch gerichtlich zu klären
Ich meine, das Urteil gilt. auch rückwirkend, solange die Ansprüche nicht verjährt sind. Insofern müssten Sie den Anspruch haben, wahrscheinlich aber nur den gesetzlichen Anspruch von 4 Wochen. Auch Sie sollten sich an einen fachkundigen Anwalt wenden.
ich habe einen verschlimmerungsantrag gestellt.
der momentane grad der behinderung beträgt 40%
wenn ich jetzt z. b. ab 1.juli 50% oder mehr bekomme , stehen mir 5 tage mehr tarifurlaub zu !
meine frage lautet nun :
bekomme ich für das laufende jahr noch die gesamten 5 tage?
bekomme ich die 5 tage erst ab 2010?
bekomme ich die 5tage anteilmässig für die verbleibenden monate von 09?
danke für die tips !
Ich bin seit Juni 08 krankgeschrieben und habe aus 08 noch einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Nun habe ich in der letzten Mitteilung meines Arbeitgebers gesehen, daß diese 12 Tage gestrichen wurden, es ist nur noch der Urlaubsanspruch von 3o Tagen für 09 aufgeführt.
Ist das richtig?
Ich kenne Ihre Tarifvertrag nicht, aber die 5 zusätzlichen Tage werde wahrscheinlich anteilig hinzukommen
Ich gehe davon aus, dass Ihnen für 2008 die 12 Tage zustehen.
ich habe im oktober 2008 nach längerer kranheit antrag auf eu-rente gestellt. im februar 2009 wurde der antrag rückwikend vom 01.10.2008 - 31.01.2011 genhmigt. mir steht noch resturlaub aus den kalenderjahren 2007 und 2008 zu. muss dieser jetzt abgegolten werden? mir wurde seitens der personalstelle gesagt er verfällt. bin im öffentlichen dienst angestellter bei der bundeswehr.
vielen dank für ihre bemühungen
Nach dem Urteil des EuGH und auch des BAG soll der Urlaub ja eben in solchen Fällen nicht verfallen. Die Bundeswehr müsste Ihren nicht genommen Urlaub abgelten
ich bin von Oktober 2007 bis April 2008 arbeitsunfähig geschrieben, wurde jetzt aber rückwirkend eu berentet zum 30.4.08. Aus 2007 hatte ich 19 Urlaubstage genommen, resturlaub waren 11 Tage. nun will der arbeitgeber mir aber nur 1 tag bzahlen für 2007, weil angeblich nur von 20 tagen eu weit auszugehen ist und nicht wie im betrieb vereinbart von 30 tagen. ist das rechtlich korrekt oder stehen mir 11 tage zu. danke für die antwort
Das mit den 20 Tagen dürfte wohl im Sinne des EU Urteils sein; ganz eindeutig ist dies jedoch nicht.Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung wäre eine Klage überlegenswert.
ich bin seit august 2008 im krankenstand. im mai hat man mir mündlich mitgeteilt, dass mir für das jahr 2008 10 tage alter urlaub gestrichen wurde. ich bin von mai bis mitte juni 2009 auf reha gewesen und als weiterhin arbeitsunfähig entlassen worden. bis april 2009 hatte ich noch 16 tage alten urlaubsanspruch. seit mai 2009 werden mir noch 6 tage alter urlaub gewährt und der jahresurlaub für 2009. inzwischen habe ich dies schriftlich erhalten. Text „ Da sie aufgrund ihrer arbeitsunfähigkeit von ihrem urlaubsanspruch aus 2008 bis zum arbeitsvertraglich festgelegten übertragungszeitraum 30.04.2009 einen rest von 16 tagen nicht einbringen konnten, ist der über den gesetzlichen mindesturlaub hinausgehende teil von 10 tagen verfallen.“ Es ist nicht abzusehen, ob ich im jahr 2009 meine arbeit wieder aufnehmen kann.
ich bin im öffentlichen dienst. Die 6 tage aus dem jahr 2008 wurde mir bisher noch nicht gestrichen. habe ich anspruch auf auszahlung des nicht genommen jahresurlaubs 2008? im juli jeden jahres erhalten wir urlaubsgeld. habe ich für 2009 noch anspruch auf urlaubsgeld, wenn ich weiterhin im krankenstand bin?
vielen dank im voraus für ihre bemühungen
Ich war von 07.01.09 bis 30.06.09 krank bzw. in Reha und Wiedereingliederung und habe nur ca 2 Wochen im 1.Halbjahr 09 gearbeitet. Ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Aus 2008 habe ich noch 6 Tage Resturlaub. Nun sollen mir diese Tage nur anteilig (3 Tage) gewährt werden. Kann mein Arbeitgeber dies tun?
Ist mein Urlaubsanspruch für 2009 irgendwie tangiert?
Habe wegen Krankheit seit Oktober 2008 bis 15. Juni 2009 meinen Jahresurlaub nicht mehr nehmen können und jetzt sagte man mir, dass mein Resturlaub von 6 Tagen bereits Ende Mai verfallen sei. Auch ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Mein Chef meinte, nur 20 tage müssten mir erstattet werden, da ich die aber schon 2008 genommen habe, verfiele der Rest. Ist das rechtens?
Ich gehe davon aus, dass sowohl für 2008 als auch für 2009 noch Ansprüche auf Urlaub bzw Urlaubsabgeltung bestehen
Ob 20 Tage erstattet werden oder auch darüber hinausgehende Urlaubsansprüche ist noch nicht ganz eindeutig entschieden, insofern ist abzuwarten was die gerichte demnächst entscheiden
Ihr Fall betrifft nicht das oben Genannte Urteil. Sie können Ihren Urlaub ja noch in 2009 nehmen. Der Resturlaub aus 2008 dürfte jedoch verfallen sein
bekomme seit März09eine befristete EM-Rente. Ich war seit 2007
krank geschrieben. Im Januar 2007 hatte ich neuen Urlaub 9 Tage dann
wurde ich krank bis zur Rente. Kann ich für 2007 und 2008 noch
Urlaubsansprüche gelten machen? Arbeitgeber ist ein sozialer Träger.
Wann ist der Urlaub den für 2007 2008 verfallen. Ich verstehe das nicht richtig. Entweder ich kann den Urlaub rückwirkend gelten machen oder er
verfällt!???
Sie können Ihren Urlaubsansprüche für 2007 ( abzgl. der 9 Tage ) und für 2008 sicherlich noch geltend machen
Nach dem deutschen Urlaubsrecht wäre der Urlaub 2007 und 2008 verfallen; nun gibt es die Möglichkeit diesen, unter den Voraussetzungen des obigen Urteils, nun doch geltend zu machen
Ich habe am 06.07.2009 meinen Anspruch schriftlich bei meinem
Arbeitgeber gelten gemacht mit der Bitte um zügige Bearbeitung und
einer Rückantwort. Auf diese warte ich immer noch. Wann sollte ich nochmal nachfragen und wie formelier ich das ich es nicht gut finde
noch nicht einmal eine Rückantwort erhalten zu haben
Nach 3 Wochen wäre es Zeit nachzufragen und eine Frist zur Beantwortung zu setzen.Mehr ist nicht notwendig, dann sollten Sie die Sache an einen Anwalt abgeben
Danke,
wie lange solte die Frist sein 10 Arbeitstage? Ist das lang genug ?
Am 11.o5.2009 habe ich einen Antrag auf finanzielle Abgeltung gestellt.
Mit Antwortschreiben vom 15.o05.2009 wurde mir mitgeteilt das es in meiner Dienststelle (öffentl. Dienst) noch keine Durchführungshinweise gäbe und ich unaufgefordert weiteren Bescheid erhalte. Da ich bis heute nichts weiters bekommen muss ich nun ewig warten oder was raten Sie mir?
siehe mein Kommentar vom 06.05.2009
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo
Bin seit 16 Dezember 2008 Krankgeschrieben hatte noch 6 Tage Resturlaub. Habe ich noch anspruch darauf ??
Nach dem neuen Gesetzt meine ich ja !
Des weitern steht mir Urlaubsgeld für 2009 zu ?
Habe im Juni einen Wiedereingliederungsversuch mit 4Std. täglich gemacht den ich nach 7 Tagen leider abrechen mußte
10 Tage Fristsetzung ist in Ordnung
Ob es Durchführungshinweise gibt oder nicht ist für den Anspruch unerheblich. Bis jetzt sind alle Ansprüche auf Urlaub, auch im öffentlichen Dienst, letztlich anerkannt worden. Ich würde dem Dienstherrn eine 14- tägige Frist setzen; dann,bei Nichtreaktion oder Ablehnung, mich an einen Anwalt wenden
Sie müssten den Anspruch auf Resturlaub haben. Zum Urlaubsgeld kann ich nichts sagen, da mir die Voraussetzungen für die Gewährung konkret nicht bekannt sind.
Wie errechnet sich der Urlaub? Wie lange darf höchstens die
Bearbeitung des Antrags dauern? Also vom Antrag bis zur Überweisung
wären da 30 Tage von seiten des Arbeitsgebers angemessen? Kann ich nach der Zeit eine Mahnung schicken?
Nach 1 Monat sollte schon eine Reaktion erfolgt sein.Sie können dann mahnen.
In Ihrem Fall dürfte die og. Rechtsprechung nicht einschlägig sein, da diese sich explizit auf den Krankheitsfall bezieht. Sie sollten daher vorab klären, was mit Ihrem Urlaubsanspruch geschieht
Ein Landesbeamter kann keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Das Bundesurlaubsgesetz, das für das Arbeitsrecht einen Abgeltungsanspruch vorsieht, kann insoweit nicht herangezogen werden, da zwischen einem Arbeits- und Beamtenverhältnis strukturelle Unterschiede bestehen. Während der Erholungsurlaub des Beamten der Erhaltung seiner Arbeitskraft dient, erwirtschafte sich der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch durch seine Arbeitsleistung.
Auch aus der Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie lässt sich kein Anspruch des Klägers auf eine finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub herleiten. Denn die vom EuGH angestellten Erwägungen zum Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines Urlaubsentgeltes sind auf das Beamtenverhältnis nicht übertragbar, das eine Vergütung einzelner Tätigkeiten nicht vorsieht, sondern von einer umfassenden Einbindung des Beamten in ein Rechts- und Pflichtenverhältnis geprägt ist.
VG Koblenz, Urt. v. 21.072009 - 6 K 1253/08.KO
Quelle: PM des VG Koblenz Nr. 36/09 v. 10.08.2009
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mal sehene, ob der Betroffene Berufung einlegt.
RA Christian Kerner
Hallo,
ich bin seit dem 01.01.2007 dienstunfähig erkrankt und befinde mich seit dem 01.06.09 in Wiedereingliederung.Ich bin Beamtin, von meinem Dienstherren wurde mir mitgeteilt, dass mein Resturlaub aus 2007 (26 Tage) verfallen ist, über meine Urlaubsansprüche für 2008 und 2009 habe ich gar keine Information.Ist der Resturlaub aus 2007 tatsächlich komplett verfallen und ist während meiner Erkerankung 2008 und 2009 überhaupt ein Urlaubsanspruch entstanden?
Grds. verfällt der Urlaubsanspruch bei Beamten, wenn er nicht bis zum 30.09. des Folgejahres genommen wurde.
Nach der o.g. Rechtsprechung des VG Koblenz gilt dies auch im Falle der Krankheit. Den Urlaub 2008 müssten Sie dann bis zum 30.09.2009 noch nehmen können. 2009 ist bislang nicht berührt
Ich bin seit Juli 2008 krankgeschrieben gewesen und habe nun einen Rentenbescheid für die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Auf dem Rentenbescheid steht "die Rente beginnt am 01.08.2008". Der Bescheid ging mir mit Datum 04.06.09 zu. Bis zu welchem Datum kann ich nun gegenüber meinem ehemaligen Arbeitgeber meinen Resturlaub geltend machen ? Bis zum 04.06.09 ? Oder verfällt der Urlaub rückwirkend bis zum 01.08.2008 weil der Rentenbescheid fast 1 Jahr rückwirkend beginnt ?
Hallo Thrigh
hier Urlaubsanspruch für Beamte
Bitte sieh nach Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 44
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Erholungsurlaubsverordnung
vom 21. Juli 2009
Resturlaub verfällt nie. Bitte nachlesen. Habe leider nur für
Beamten und nicht für Arbeiter und Angestellten gefunden. Vielleicht
hast Du mal so etwas gesehen. Dann bitte melden, Danke.
Tini157
Das ist richtig .Der Gesetzgeber hat anscheinend schnell reagiert. Wird aber nur für Bundesbeamte gelten
Ein Urlaubsanspruch entsteht nur bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Daher dürfte mit Beginn der Rente kein Anspruch mehr gegeben sein.
Ich beziehe mich auf meinen Kommentar vom 06.05.09. Nun wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt eine finanzielle Abgeltung komme nicht in Betracht da ich ja im Anschluss an meine befristete EU-Rente den Urlaub antreten könne. Es ist sehr wahrscheinlich das meine EU-Rente verlängert wird. Darf der Arbeitgeber jahrelang warten bis ich eine unbefristete Rente beziehe?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Kann der Arbeitgeber generell die tariflichen Urlaubstage bei Dauerkrankheit verfallen lassen?
Ich bin seit Apri 09 auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben und hatte bis Dato schon 10 Tage Urlaub. Angenommen ich bleibe bis über den April 2010 krankgeschrieben. Wie wird dann entschieden, ob der bereits genomme Urlaub gesetzlicher oder tariflicher Urlaub war?
Beziehungsweise wieviel Urlaub kann verfallen bei 20 Tagen gesetzlichen und 10 Tage tariflichen Urlaub?
An dem Argument des Arbeitgebers könnte was dran sein. Sollte der Urlaub noch genommen werden können, besteht kein Anspruch auf Abgeltung. Verjährungsfristen ( 3 Jahre) wären aber zu beachten.
Ihre Rechtsfragen kann ich in diesem Forum so nicht beantworten, zumal es um zukünftige Ansprüche geht und hier eine eingehende Rechtsberatung erforderlich wäre
Ab dem Rentenbeginn nicht mehr, vorher ja
Sehr geehrter Herr Kerner,
meine Anwältin hat mir mitgeteilt, das ich durch Erhalt der vollen und unbefristeten EU-Rente nicht automatisch gekündigt bin, sondern noch immer Arbeitnehmer der Firma. Nach dem neuen Urteil stehe mir Urlaub zu bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses und nicht nur bis zum 01.08.08 (meine Anfrage steht weiter oben). Das betrifft auch die Abgeltung. Sobald das Arbeitsverhältnis (trotz der EU-Rente, unbefristet) seitens mir oder des Arbeitgebers gekündigt wurde kann ich die Abgeltung des Resturlaubes fordern bis zum Kündigungsdatum.
Sie aber schrieben auf meine Frage, das dies nicht der Fall ist.
Was stimmt denn nun ?
Frage: Steht mir der volle jahresurlaub für 2008 zu oder nur Anteilig bis zum Rentenbeginn.
Da mein Rentenbescheid rückwirkend kam bin ich noch Betriebszugehörig. Habe ich daher auch Anspruch auf Urlaub für 2009,wenn ja bis zur Kündigung?
Vorgestern bekam ich Post von meinem Arbeitgeber darin stand das mein Antrag vom 11.08. 2009 ( Mahnung) erst jetzt vom Personalbüro bearbeitet werden könnte da die Dame von der Personalabteilung in Urlaub war. (1. Antrag von mir war der 06.07.2009) Sie hat meinen Antrag
weitergeleitet zum Einsatzort wo ich zuletzt mit Gestellungsvertrag tätig war. Meine Frage jetzt wie lange muß ich warten bis ich erneut eine Anfrage stellen kann wann den endlich mal Geld kommt. ?
Ich wurde im Mai 2007 am Rücken operiert u. habe danach eine Wiedereingliederung gemacht. Seit Jan. 08 bis April 08 habe ich wieder vollzeit gearbeitet.Im Mai 2008 habe ich zwei Herzinfarkte bekommen. Derzeit befinde ich mich in einer Wiedereingliederung. Diese geht bis 28.10.09.Mein Arbeitgeber sagte mir, dass der Urlaubsanspruch 2008 verfallen ist, da ich ihn nicht bis März 09 genommen habe. Ist das so rechtens
Ich habe eine Frage nach 1,5 Jahren Krankheit,bekam ich nach meiner Eingliederung und einigem hin und her meinen alten Urlaub noch von 20 Tagen...nun meine Frage steht mir für die 20 Tage auch Urlaubsgeld zu??? oder darf die Firma das einbehalten ,so wie sie mir es gerade weiss machen wollen....
Mfg sunbaby
Sie werden verstehen, dass ich in diesem Forum keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen kann. Nur soviel, bei der befristeten Rente ruht das Arbeitsverhältnis, es betrifft daher nicht den obigen EuGH Fall. Ihre Anwältin kann ja gerichtlich prüfen lassen, ob auch in Ihrem Fall den Anspruch besteht
In dem Schreiben des Bundesministeriums des Inneren zur Erholungsurlaubsverordnung vom 27. Juli 2009 heißt es
„Die Änderungsverordnung ist rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Für die Be-rechnung des Zusatzurlaubs nach § 12 Abs. 1 EUrlV kann deshalb bereits das ganze Jahr 2009 als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt werden. Auch kann der Urlaub aus dem Jahre 2009 und möglicher Resturlaub aus dem Jahre 2008 bei der erweiterten Übertragung einbezogen werden.“
Bedeutet dies nun, dass wenn der Beamte das gesamte Jahr 2007 krank war und daher seinen Resturlaub 2006 nicht nehmen konnte, er wieder hinten runter fällt und nicht unter die Gesetzesänderung fällt?
Danke
Sehr geehrter Herr Kerner,
der Fall war bei mir unbefristet und nicht befristet, so wie Sie mir geantwortet hatten.
Können Sie mir bitte mitteilen, wie ich die Email-Benachrichtigung wieder abstellen kann, wenn hier jemand eine Nachricht gesendet hat ?
Danke
Es gibt keine festen Fristen wie lange Sie warten müssen. Ich würde vorschlagen, dass Sie dem AG eine Frist von 10 Tagen setzen
In einem aktuellen Urteil vom 19. Mai 2009 (9 AZR 477/07 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zum Verfall eines bestehenden Anspruches auf Urlaubsgeld führt. Allerdings wird das Urlaubsgeld erst zur Zahlung fällig, wenn der Urlaub gewährt oder aber im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird.
Wenn Sie den Urlaub wegen Ihrer Krankheit nicht nehmen konnte, spricht einiges dafür, dass die hier diskutierte Rechtsprechung greift und Sie den Anspruch haben.Es wären aber noch die Details zu klären
Ihre Auffassung hinsichtlich der Ansprüche aus 2006 könnte richtig sein, zumindest ist das Schreiben so zu verstehen.Aber um verbindliche Aussagen zu treffen, müsste auch die Verordnung geprüft werden.Dies kann in diesem Rahmen natürlich nicht erfolgen.
auf dem wege möchte ich mich bei Ihnen für die schnelle Antwort bedanken..so bin ich schon etwas schlauer und werde das im Personalbüro zur sprache bringen..schönes Wochenende..und an allen " ALLES WIRD GUT"
Sehr geehrter Herr Kerner, mein Mann ist 2008 bei einem Skiunfall
schwer verletzt worden(Unfallverursacher flüchtig). Er ist jetzt Eu- Rentner. Arbeitet aber noch Stundenweise bei seiner Firma.
Von 2008 hat er noch 25 Tage Urlaub, steht ihm der Urlaub oder das Urlaubsgeld noch zu ?
Um eine präzisere Antwort geben zu können bräuchte ich die genauen Daten;also wann war der Unfall, wie lange kran geschrieben, ab wann EURente und auf welcher Grundlage arbeitet Ihr Mnn?
Sehr geehrter H. Kerner, der Unfall war am 18.02.2008, krankg. bis 01.07.2009, laut Rentenb. EURente ab 01.09.2008.
Arbeitet in Absprache mit Rentenk. Vertrag : ist ein Änderungsvertrag zum bestehenden Arbeitsvertrag. ( Antrag zur Weiterbeschäftigung stellte m. Mann)
Wenn Ihr Mann in 2008 aufgrund der Krankheit nicht arbeiten konnte sollte der Anspruch für 2008 zumindest in Höhe von 20 Tagen bestehen
Danke , werden uns dann mal an den Betrieb wenden !
Ich gehe davon aus, dass ein Anspruch für 2005 nicht besteht ( Verjährung), jedoch noch für 2006. Dieser Anspruch wäre aber bis zum 31.12. 2009 gelten zu machen, sonst droht Verjährung
Seit 01.06.2008 bis heute beziehe ich krankengeld.bin Krankgeschrieben und habe 90% behinderungsgrad. Habe August 2009 einen Antrag auf Rente abgegeben und den Bescheid vor kurzem gekriegt. Der Arbeitgeber will mir die Urlaubsanspruche finanziell nicht abgelten. Im bescheid wird meine Rente rückwirkend vom 1.1.2009 angefangen. Arbeitsverhältnis besteht noch. Die Rente ist wegen vollem Erwerbsunfähigkeit. Habe ich Anspruch für 2008 und 2009.
Hat der arbeitgeber recht mir die Urlaubsansprüche abzugelten weil meine Rente rückwirkend vom 1.1.2009 beginnt.Wenn ja, war ich bis heute noch krank und kein rentner !
Bitte um Antworten...
Für 2008 haben Sie einen Anspruch, für 2009 muss geprüft werden, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel zur Beendigung des Arbeitsverhältnis bei Rentenbeginn vorhanden ist
Am 11.5.2005 beantragte ich die Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbminderungsrente wurde mir im Juni 2006 mit Wirkung zum 1.9.2006 für 3 Jahre genehmigt.Mittlerweile ist sie wieder bis 30.8.2012 verlängert worden. Ab Februar 2006 bis zu Beginn der Eu-Rente war ich durchgehend krank geschrieben. Urlaubstage habe ich im Jahr 2006 nicht genommen. Habe ich nach dem neuen Urteil des BGH Anspruch rückwirkend und bis zum Eintritt der Altersrente auf Urlaubsgeld? Stehe noch im Arbeitsverhältnis. Danke für Ihre Auskunft.
Konnten Sie den Urlaub aufgrund der Krankheit und der EU Rente nicht nehmen, bleiben die Urlaubstage bestehen. Die Ansprüche aus 2006 verjähren aber zum 31.12.2009.
Sehr geehrter Herr Kerner,
Ich möchte gern wissen ob es möglich ist eine Verjährung wenn
z.b. der Arbeitgeber den Antrag auf Urlaubsgeldnachzahlung schon seit
4 Monaten bearbeitet ( Frist für 2006 ist im Dezember ja abgelaufen)
zu stoppen/ unterbrechen? Genügt da ein Brief von mir oder geht das
nur per Gerichtsbeschluss?
Danke für ihre Hilfe.
Grundsätzlich können Sie die Verjährung nur durch Einleitung eines Gerichtsverfahrens stoppen. Möglich wäre allerdings auch , das der Arbeitgeber auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Nun endlich hat mein Arbeitgeber für die Jahre 2007/2008
meine Urlaubsansprüche finanziell abgegolten.
Meine Frage ist jetzt muß ich für 2009/ 2010 einen neuen
Antrag auf Abgeltung des Urlaubsanspruch stellen oder
zahlt der AG jetzt automatisch solange wie ich EU-Rente
beziehe?
Danke!
Sehr geehrter Herr Kerner
vielleicht können Sie auch mir helfen. Ich war im September 2005 bis Jan. 2006 AU. Versuchte mit Hamburger Modell Wiedereingliederung und bekam danach auch meinen Resturlaub für das Jahr 2005. Durch Wiedererkrankung habe ich keinen Urlaub 2006 bekommen.Im Oktober 2006 bekam ich befr. Eu Rente ohne wieder gearbeitet zu haben , die wurde im März 2008 verlängert und in diesem Monat nun unbefristet gewährt. Habe ich auch noch Ansprüche gegenüber meinem Arbeitgeber zumindest für das Jahr 2006? Im Voraus vielen Dank
Sehr geehrter Herr Kerner
auch eine zweite Frage liegt mir auf der Seele. Lt. Arbeitsvertrag erlischt die Betriebszugehörigkeit bei Eintritt der unbefristeten EU Rente. Lt. Tarifvertrag aber nicht. Was ist jetzt Richtungsweisend. Ein selbstformulierter AV oder der Tarifvertrag.Nochmals Danke für Ihre Bemühungen. Di
Bedeutet unbefristete Rente ,dasselbe wie Rente von unbestimmter Dauer??
Sehr geehrter Herr Kerner
da mein Bescheid der RV erst zum Ende des Monats November eintraf und ich von oben genannten neuem Recht absolut nichts wußte bin ich nun sehr unter Zeitdruck. Laut Verdi hat man nur Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs während der Krankschreibung nicht aber während der Zeit der befristeten Rente.Auch nicht wenn wie bei mir im Anschluß der befr. Rente eine Rente auf Dauer gewährt wird. Habe ich Sie hier falsch vertsanden? Falls ich auch Anspruch auf Abgeltung meines Url. während der befr. Rente habe möchte ich mich tele. mit Ihnen in Verbindung setzen , denn dann srechen wir nicht nur von 9 Monaten sondern von Anspruch über 4 Jahre. BITTE antworten sie mir sobald Sie können wegen o.g. Zeitdruck. DANKE!!!!!
Sehr geehrter Herr Kerner,
beantworten Sie keine Fragen mehr?
Wenn es so ist wäre es nur fair den Fagestellern eine kurze
Mitteilung darüber zu machen!
Vielen Dank
Hallo ich bin seid 05.01.2009 krankgeschrieben und heute am 05.01.2010 ist mit meiner krankheit noch kein ende in sicht. Von daher ist nun meine frage,verfällt nun mein ganzer Urlaub von 2009 oder muß mir der Betrieb den Urlaub ,es sind immerhin 34 Tage ausbezahlen ?
Mit freundl.Gruß
gerlinde
Sollten Sie den Urlaub für 2009 aufgrund der Krankheit nicht nehmen können, so bleibt der Anspruch bestehen
Bin von Dezember 2008 bis . De30zember 2009 krank gewesen.
Mein Jahresurlaub betägt 33 Tage.
Wieviel Urlaub steht mir jetzt zu.
Mein Arbeitgeber meint nur den gesetzlichen Anspruch und der wäre 24 Tage sowie den Resturlaub aus 2008 von 6 Tagen
.
Mit freundlichen Grüssen
helmut
Das EU Urteil, als auch die deutschen Gerichte sprechen vom gesetzlichen Urlaub.Insofern dürfte Ihr Arbeitgeber recht haben. Ich darf aber darauf hinweisen, dass diese Frage noch nicht endgültig geklärt ist.
Hallo,
Habe meinen Anspruch für 2009, 2008 und anteilmäßig für 2009
gelten gemacht. Mein Arbeitgeber hat mir 1888 Euro überwiesen.
Er schickt mir keine Abrechnung auch nicht nach Aufforderung.
Mir scheint die Summe zuwenig denn die o.g. Zahlung entspricht
ein Netto Monatsgehalt von mir bevor ich Krank/ Eu-Rentner wurde.
Ausserdem bin ich seit Mai 50% Schwerbehindert.
Was kann ich tun?
im voraus vielen Dank
Bis wann muß meinen Resturlaub aus 2008/2009 genommen haben.
Hinter grund ich war von Dez.2008 bis Dez.. 2009
Krank geschrieben.
Mein Arbeitgeber meint bis ende März 2010 muß der Urlaub genommen werden sonst verfällt er.
Sie können den Arbeitgeber letzlich nur über das Arbeitsgericht zwingen die Aberechnung zu erteilen. Fordern Sie ihn doch noch einmal unter Fristsetzung auf die Abrechnugn zu erteilen. Mehr können Sie sonst wohl nicht tun.
Soweit Sie nun gesund sind, ist der Urlaub für 2009 bis zum 31.03. zu nehmen.Der Resturlaub 2008 ist auszuzaheln
Wahr vom 15.12.2008 bis 30.09.2009 krankgeschrieben.
Habe jetzt meinen Resturlaub aus 2008 4 Tage und 2009 32 Tage beim Arbeitgeber geltend gemacht.
Bekomme aus 2008 die 4 Tage und aus 2009 die gesetzlichen 24 Tage.
Arbeite im Wechselschichtdienst und habe im Februsar 21 Arbeitstage, bekomme vom Arbeitgeber aber nur 20 Tage
er sagt es sei damit abgeschlossen.
was soll ich tun ?
Hallo Herr Kerner,
mein AG hat die Abrechnung aber am 24.11.2009 schriftlich angekündigt.
( Das Rechenzentrum wurde heute angewiesen die urlaubsabgeltung
zu überweisen . Die Abrechnung geht Ihnen in den nächsten Tagen zu.)
Na,ja auf dem Weg ist sie nun geblieben. Ist dieser Brief von Vorteil beim Arbeitsgericht? Und diese er Betrag von 1888 Euro kann doch wohl
für 2007 ,2008 und anteilmäßig 2009 auch nicht stimmen oder?
Bin sehr verunsichert wie soll ich vorgehen?
Im Voraus vielen Dank!
Ich kann natürlich nicht sagen, ob die Zahlung stimmt, da ich die Daten und nicht kenne. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht reagieren, bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als die Abrechnung einzufordern. Normalerweise dürfte es aber kein Problem sein eine Zweitschrift zu erhalten.
Hallo Herr Kramer,
ich bin seid November 2008 ( 4 Tage Resturlaub in 2008 ) bis zum heutigen Tage krankgeschrieben ( mache gerade Wiedereingliederung),
hätte durch Schwerbehinderung für das Jahr 2009 Anspruch auf 36 Tage Urlaub. Ab 22.2 würde ich wenn es normal läuft gesund geschrieben. Wieviel Anspruch auf Urlaub habe ich und muß ich zuhause bleiben oder kann ich es mir auszahlen lassen ?
vielen Dank im Vorraus
Carsten
Der Urluab für 2009 ist ja bis zum 31.03. 2010 zu nehmen. Insoweit steht Ihne auch der volle Urlaub zu und nicht nur der Mindesturlaub. Fordern Sie den Arbeitgeber auf, Ihnen diesen Urluab zu geben. Andernfalls wenden Sie sich an einen Anwalt
Mein AG hat die Abrechnung geschickt. Nur hat er 20 Urlaubstage
gerechnet und nicht 24 wo von ich aus gehe da bei Urlaubseintragungen
auf dem Dienstplan der Samstag als urlaubstag mit gerechnet wird.
Auch ist er nicht auf meine seit Mai bestehende Schwerbehinderung
von 50%eingegangen soll heißen die zusatz Urlaubstage sind bei der Abrechnung nicht aufgeführt. Da wie ich hier gelesen habe die Frage
wieviel Urlaubstage tatsächlich gezahlt werden müssen vom Gericht
noch entschieden wird möchte ich meinen AG schriftlich mitteilen
das ich unter vorbehalt die bis jetzt gezahlte Summe akzeptiere mit dem Hinweis auf die zukünftige Entscheidung der Gerichte.
Ist das so machbar?
Im voraus vielen Dank
Genau so können Sie es vorläufig machen. Unter Vorbehalt annehmen und dann prüfen lassen.
ich bin seit juli 2008 unheilbar an einem gehirntumor erkrankt. seit dem war ich bis 05.o1.2010 krank geschrieben. jetzt erhalte ich alg1 bis die beantragte eu-rente bewillig wird. seit nun mehr als 12 monaten bin ich auf konfrontation mit meinem arbeitgeber wegen des urlaubsanspruches von 2008. er will einfach nicht zahlen. erst hieß es, ich müsse bis juni2009 warten, weil ich könne diesen bis dahin ja noch neben. so ist es aber betriebsbedingt nicht vereinbart, denn ich darf laut arbeitsvertrag meinen resturlaub nur bis märz des folgejahres nehmen. nun mehr ist dies zeit nun auch längst überschritten und mein ag reagiert auf meine schreiben überhaupt nicht mehr. in meinem schreiben vom dez.2009 schreibt mein ag, er beschäftige sich erst wieder damit wenn mein arbeitsverhältnis endet. und auch erst dann werde er sich wenn überhaupt mit der künftigen urlaubsabgeltung für 2009 beschäftigen. jetzt will ich vor dem 31.03.2010 den urlaubanspruch für 2009 geltend machen. sollte mein ag wieder nicht reagieren, was kann ich tun?
danke im voraus für die beantwortung meiner fragen
mit freundlichen gruß
Hallo Herr Kerner,
mein AG behauptet das die 5 Tage Zusatzurlaub ( 50%)
nicht mitgerechnet werden bei der Urlaubsauszahlung. Ich meine
der Mindesturlaub erhöht sich doch um diese 5 Tage oder nicht.
Ausserdem behauptet mein AG auch das der gesetzliche Urlaubs-
anspruch nur 20 Tage anstatt 24 beträgt.
Wenn Sie mir Auskunft geben könnten wäre ich sehr dankbar!
Wenn ich wegen eines Unfalls seit Februar 2009 bis auf weiteres Krankgeschrieben bin (LFZ über Krankenkasse). Habe ich trotzdem Anspruch auf mein Urlau (30 Tage im Jahr) und nicht nur bis zu ende der LFZ durch AG? Verstehe ich das richtig das der dann nicht verfällt?
kann ich meine Schulung die vom Arbeitgeber bezahlt wurde, während meiner Krankheitstage weiterverfolgen? Diagnose "depressive Erschöpfung", wie verhält sich das mit der Alltagsgestalltung(z.B. Sport Besuch einer Schwimmhalle...), in Urlaub fahren, da es ja die Depression vermindert?
Gundsätzlich besteht Ihr Urlaubsanspruch in diesen Fällen
Grundsätzlich müssten sich arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer so verhalten, dass sie bald genesen und alles vermeiden, das die Genesung verzögern kann.
Wenn ein Arbeitnehmer sich wieder wohl fühlt, kann er arbeiten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet kein Arbeitsverbot.
Ich bin s. 1.5.2005 Erwerbsminderungsrentner (befristet) , s. 1.2.2010 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Ich war vorher schon s. 2004 dauerhaft erkrankt. Ab wann verjährt der Urlaubsanspruch? Muß der AG mir den Urlaub ab 2005 bis einschliesslich Januar 2010 ausbezahlen u. auch den Zusatzurlaub f. Schwerbehinderung?
Ich bin seit 1.9.2005 Erwerbsminderungsrentner (befristet) , seit 1.1.2010 auf Dauer voll erwerbsgemindert. Ich war ab Febr.2005 dauerhaft erkrankt. Ab wann verjährt der Urlaubsanspruch? Muß der AG mir den Urlaub für 2005 bis einschließlich Dezember 2009 ausbezahlen und auch den Zusatzurlaub von 5 Tagen pro Jahr für Schwerbehinderung?
Mein tariflicher Urlaub beträgt 34 Tage. Ich war alsVollzeit- Angestellte tätig. Im September 2009 erkrankte ich und war nun durchgehend bis zum 2.Januar 2011 krankgeschrieben. Seit dem 3.Januar arbeite ich nun halbtags im selben Betrieb.Wie sieht es mit meinem Resturlaub aus?
2009=11 Tage und 30 Überstunden
2010=34 Tage
Worauf kann ich bestehen?
Guten morgen ich habe da mal ne frage ich war vom 06.12.2010 -15,01,2011 wegen schlüsselbein bruch krankgeschrieben und nun war ich noch mal ne woche vom 28.04.2011 -05.05.2011 krankgeschrieben da ich in einer glasscherbne gefast habe . beide mal habe ich die krankenmeldungen rechtzeitig beim arbeitgeber abgegeben , doch nun hat mein chef mir mein ganzen jahres urlaub für das jahr 2011 eingezogen da ich krank war. wie ist da die rechtsprächung kann ich da was gegen unternehmen ,hat mein chef recht dazu. Habe ich das recht selber zu kündigen ohne mit den volgen leben zu müßen eine 3 monatliche sperre vom arbeitsamt zu bekommen? kann das auch mit meinen abrechnungen wieder legen .
Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Seit März 2010 AU.
Mai 2011 Reha anschließend Wiedereingliederung, die nach 2 Wochen durch den Arzt abdebrochen wurde.
2 Wochen vor der Aussteuerung durch die KK, Kündigung vom Arbeitgeber.
AU besteht weiterhin, Beruf wird wahrscheinlich nicht mehr ausgeübt werden können.
Was ist mit meinen Urlaubsanspruch von 2010 und 2011, verfällt der jetzt oder bekomme ich eine Urlaubsabgeltung?
Hallo,
ich bin im öffentlichen Dienst angestellt und bin derzeit seit dem 20.06.2011 krank geschrieben. In unserem Amt gibt es eine Vereinbarung, dass der Urlaub des Vorjahres bis 30.09. genommen werden muss. Nun wird meine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis Oktober dauern. Verfällt mein Urlaubsanspruch (6Tage) dadurch?
Kann ich meinen Urlaub beantragen, obwohl ich nicht arbeitsfähig bin, um den Anspruch zu wahren?
Hallo,
bin Angestellter im Dienstleistungsgewerbe und seit dem 28.06.2010 bis Dato krankgeschrieben. Am 01.08.11 wurde ich über den Rentenversicherungsträger 3 Wochen in REHA geschickt, die ich am 22.08.11, als nicht arbeitsfähig beendethabe. Ich bin weiterhin krankgeschrieben. Im Dezember diesen Jahres läuft mein Krankheitszeitraum von 18 Monaten aus. Habe für den 01.12.11 bei der Rentenversicherung meinen Antrag auf Rente für lanzeitversicherte gestellt.
Nun meine Frage: habe ich durch die lange Krankheit noch Anspruch, auf den durch Krankheit nicht genommenen Urlaub von 2010 Resttage 11 und für 2011 Gesamturlaub 30 Tage, oder muß mir mein Arbeitgeber diesen Urlaub ausbezahlen?
Bitte um baldige Antwort und im Voraus für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Hallo . Ich war aufgrund mehrer Operationen an beiden Knien vom 16.11.2009 bis 06.02.2011 Krankgeschrieben. Ich hätte gerne gewusst, ob mir nach dem neuen Urteil mein Jahresurlaub für 2010 noch zu steht?
Und ob ich diesen schriftlich beantragen muss. Wieviel Tage sind denn laut Gericht ein muss. Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort darauf senden. Danke
Hallo,
bin seit 16.08.2010 im Krankenstand. Werde am 02.01.2012 mit der Wiedereingliederung starten. Ich werde aber auch in einer niedrigeren Position wieder einsteigen. Mein Resturlaub (habe 60% Behinderung) beträgt 43 Tage. Diese sind ja eigentlich ein Urlaubsanspruch aus der alten Position. Wird das dann auch mit dem Tagessatz der alten Position vergütet. Oder gilt hier die Regel: Vergütung zu dem Zeitpunkt, wann der Urlaub eingereicht wird (also neue Position).
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Hallo,
ist es korrekt das die Urlaubsabgeltung nur noch für die letzten 18 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird??? Ich bin seid 2008 erkrankt und ab dem 01.10.2011 Rentner. Steht mir die Urlaubsabgeltung auch noch für 2008, 2009 und 2010 zu????
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!!!
Hallo,
ich bin seid dem 31.08.2010 krankgeschrieben.Mein Krankengeld endet Ende Februar 2012.Mein Arbeitsvertrag war befristet bis 31.12.2011.Für das Jahr 2010 hätte ich noch einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen,für das Jahr 2011 den ganzen Urlaub.Da ich Lebertransplantiert wurde bin ich ab dem 01.03.2012 Rentner.Mein Arbeitgeber will mir den Urlaub für die Jahre 2010 und 2011 nicht bezahlen,er ist der Meinung,ich hätte mich ja zwischenzeitlich mal gesund schreiben können.Auf Grund meiner Krankheit hätte mich kein Arzt zwischenzeitlich gesund geschrieben.
Wie soll ich mich verhalten und muss mein Arbeitgeber mir den Urlaub bezahlen?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, seid Juli bin ich aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig. Mein Jahresurlaub beläuft sich auf 35 Tage, wovon ich 2011 19 Tage vor meinem Unfall genommen habe. Da ich voraussichtlich bis Ende März weiterhin arbeitsunfähig bin steht mir nun nur mehr der gesetzliche Urlaub zu sprich 7 Tage Woche 28 gesetzliche Urlaubstage minus 19 schon genommener nun bekomme ich nur mehr 9 Tage Resturlaub. Ist das so in Ordnung oder stehen mir doch die vollen 16 Tage zu? Da ich sehr verunsichert bin und bei meinen Nachforschungen nichts deutliches zu finden war bin ich sehr dankbar für ihre Antwort! Mit freundliche. Grüßen
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