- 28.06.2011, 16:36 Uhr
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Tipp-Telegramm
Zwangslöschung wegen Vermögenslosigkeit
Ein Guthaben von mehr als 3.000 Euro auf einem auf die GmbH lautenden Bankkonto steht deren Zwangslöschung entgegen.
Das Guthaben kann auch durch eine Kopie des Kontoauszugs nachgewiesen werden. Liegt der Vermögensnachweis vor, kommt es nicht mehr darauf an, dass die GmbH andere Auflagen des Registergerichts – Vorlage der Bilanz, Nachweis der Leistung von IHK-Beiträgen, Mitteilung der Anschrift des Geschäftsführers – nicht erfüllt hat.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.1.2011, Az. I-3 Wx 3/11
(VSRW-Verlag)