- 14.06.2011, 12:32 Uhr
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Verzicht auf Gehaltsansprüche
Verzichtet ein nicht beherrschender geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche und erleidet dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße, fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit zu.
Der Streitfall betrifft einen Geschäftsführer, der über mehrere Jahre zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf das ihm vertraglich zustehende Weihnachtsgeld verzichtet hatte, ohne dass sich die GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Weitere gegen den Zufluss sprechende Voraussetzung war, dass die GmbH die Weihnachtsgelder nicht aufwandswirksam gebucht hatte.
BFH, Urteil vom 3.2.2011, Az. VI R 4/10
(VSRW-Verlag)
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