Gema-Gebühren
Sondertarife für Gastwirte während der Fußball-WM
Düsseldorf/Mönchengladbach/Leverkusen. Wie bei der letzten Fußballweltmeisterschaft der Männer bietet die GEMA erneut einen Sondertarif für Gastronomen, Einzelhändler und Interessenten, die eigens zum Sportereignis des Jahres in Deutschland einen Bildschirm oder eine Leinwand in ihren Gasträumen oder Läden aufstellen wollen.
Die Fußballweltmeisterschaft der Frauen steht unmittelbar bevor. Zahlreiche öffentliche Angebote etwa von Gaststätten, Kneipen oder Sportvereinen, die rund um das Ereignis stattfinden, werfen ihre Schatten voraus. Wie bei allen Sportveranstaltungen dieser Größe spielt Musik eine herausragende Rolle. Sei es der offizielle Song zur Weltmeisterschaft oder die musikalische Untermalung im Rahmenprogramm. In der Regel werden diese Lieder bei Public-Viewing-Veranstaltungen öffentlich wiedergegeben. Der Veranstalter ist daher verpflichtet, eine offizielle Lizenz bei der GEMA zu beantragen. Was viele nicht wissen: auch die Beiträge der Journalisten und Sportreporter sind urheberrechtlich geschützt.
Der Gesamtbetrag für die Lizenzierung setzt sich aus den Tarifen der GEMA, der VG Wort und der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zusammen. Dieser gemeinschaftliche Tarif entstammt einer Vereinbarung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Für die Zeit vom 26. Juni bis 17. Juli 2011 können Interessenten die erforderlichen Rechte für die Wiedergabe von Fernsehsendungen zu diesem Spezialtarif erwerben.
Die GEMA unterscheidet im Wesentlichen zwei Formen der Übertragungen: Public Viewing mit und ohne Veranstaltungscharakter.
Wiedergaben ohne Veranstaltungscharakter gelten für Gasträume und den Biergarten eines Lokals, den Einzelhandel oder ähnliche öffentliche Orte, die für die Zeit der Fußball-WM Fernseher, Großbildschirme oder Leinwände aufstellen. Gäste, Kunden oder Passanten können die Spiele dadurch bei Interesse verfolgen. Fernsehgeräte werden dabei je Gerät lizenziert, Großbildschirme, Leinwände und ähnliches nach der Größe des Raums. Die GEMA bietet für die komplette Zeitspanne vom 26. Juni bis 17. Juli 2011 die Nutzung der erforderlichen Rechte zum günstigen Sondertarif an.
Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der Weltmeisterschaft nicht zusätzlich lizenziert werden.
Public Viewing mit Veranstaltungscharakter wird nicht von diesem Sondertarif abgedeckt. Solch eine Veranstaltung wird in der Regel explizit beworben, es wird oft Eintrittsgeld oder ein sonstiges Entgelt erhoben und es gibt zusätzliche Angebote wie Getränke- und Imbissstände. Häufig findet auch ein musikalisches Programm rund um die Übertragungen statt. Diese Veranstaltungen fallen aus dem Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs und müssen daher einzeln angemeldet werden.
Alle Tarifinformationen auf www.gema.de/WM2011.
(Redaktion)
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