26.08.2010  12:15 Uhr

Immobilienfonds
Rentner kurz vor der Pleite

Südbaden. Viele Rentner, die vorher häufig erfolgreich als Freiberufler tätig waren, stehen aktuell vor finanziellen Engpässen. Grund sind ausbleibende Auszahlungen offener Immobilienfonds, denn diese bedienen seit der Anteilsrücknahmeaussetzung auch Auszahlungspläne nicht mehr. Und genau in diese Auszahlungspläne offener Immobilienfonds hatten viele Deutsche investiert, um so ihre Altersvorsorge zu sichern.

Neuste Aussetzungen begannen im Mai 2010, nach vier Monaten ohne Einkünfte und weiter laufenden Ausgaben spitzt sich die Situation der Rentner nun dramatisch zu, vereinzelt drohen Kündigungen wegen säumiger Mietzahlungen.

Der Verkauf der Anteile an der Börse ist mit erheblichen Einbußen verbunden, die Aufnahme von Darlehen mit hohen Zinsen. Zudem wackelt auch die grundlegende Sicherheit der Investitionen trotz Schließungen. „Die eigentliche Gefahr von Wertverlusten kommt erst noch auf die Fonds und damit auf die Anleger zu“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lutz Tiedemann von KWAG Rechtsanwälte. „Etliche Anschlussvermietungen von gewerblichen Mieträumen sind nicht
gesichert. Wenn Fondshäuser keine Nachmieter finden, könnte die Situation der Fonds noch unerquicklicher werden, da dann exorbitante Einnahmequellen wegbrechen werden.“

Die Fondshäuser sicherten den Anlegern die Bedienung der Auszahlungspläne zu, auch bei einer Rücknahmeaussetzung. An diese Zusicherungen sehen sich die Fonds nicht mehr gebunden. Begründet wird dies damit, dass die BaFin die Bedienung von Auszahlungsplänen bereits seit dem Jahr 2008 untersagt habe. „Diese Begründung wäre nachvollziehbar, wenn die BaFin dieses Gebot erst 2010 ausgesprochen hätte. Allerdings resultiert das Verbot aus dem Jahr 2008, welches die Fonds zum Zeitpunkt ihrer Zusicherungen kannten“, erläutert Tiedemann.

„Anleger sollten ihr finanzielles Schicksal selbst in die Hand nehmen“, so Tiedemann. Denn jedem Anleger steht die Chance offen, die ihm verwehrte Rentenzahlung gerichtlich zu erzwingen. „Wenn Anlegern eine Bedienung der Auszahlungspläne schriftlich zugesichert worden ist, liegen optimale Bedingungen vor.“ Dann greifen nämlich nicht die kurzen Verjährungsfristen des Investmentgesetzes.


 

(KWAG)

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Fotokennzeichnung:
Bild Nr. 1 © pixelio.de/Rainer Sturm



 


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1 Kommentar »

27.08.10 17:41 Uhr
Jahrgangsbester
Bildzeitungsniveau
Na, das ist ja mal ein reisserischer Artikel. Die Überschrift suggeriert, das "Rentner" im allgemeinen kurz vor der Pleite stehen. Tatsächlich sind aber nur einige Rentner gemeint.

Und überhaupt, wer sagt denn, dass andere Bevölkerungsgruppen nicht auch von den Problemen bei Immobilienfonds betroffen sind. Hier wird mal wieder mit der Angst von uns armen Rentnern gespielt, dass wir alle bald kein Geld mehr in der Tasche haben.

Im Übrigen, wer sein ganzes Geld lediglich in irgendwelche Immobilienfonds investiert: selbst schuld. Das weis doch jedes Kind, dass man seine Risiken besser mal auf mehrere Anlageformen verteilt.
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