01.02.2012  17:36 Uhr

Kolumne
Unternehmer und Grundstücksverwertung

Nürnberg. Immer mittwochs gibt die Kanzlei DR KREUZER & COLL Tipps zu aktuellen Rechtsfragen.

Ist der Unternehmer durch die Fortsetzung von Mietverhältnissen an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung eines seiner Grundstücke gehindert und drohen ihm dadurch erhebliche Nachteile, kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Ein berechtigtes Interesse

des Unternehmers an der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses liegt vor, wenn z.B. der geplante Abriss und Neubau eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks darstellt. Dies wird regelmäßig der Fall sein, wenn die Baumaßnahme auf vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht.

Gleichzeitig müssten ihm erhebliche Nachteile entstehen,

sollte das Mietverhältnis fortgesetzt werden. Z.B. falls durch bloße Sanierungsmaßnahmen der alten Bausubstanz unter Erhalt der Wohnung kein den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechender baulicher Zustand erreicht werden kann.

KREUZER TIPP:

Grundsätzlich besteht für den Vermieter die Möglichkeit der Verwertungskündigung. Ob deren Voraussetzungen vorliegen, ist jeweils sorgfältig zu prüfen.


 

(Sibylle Sklebitz)

  • Tags:
  • Kanzlei Dr Kreuzer & Coll



 


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