20.11.2008  10:47 Uhr

Kolumne: Der aktuelle Rechtsfall
Kostenlose Verbraucherinsolvenz

Mittelfranken. Der Bundesrat hat am 10.10.08 eine Beschränkung bei Beratungshilfe beschlossen. Bald könnte diese nicht mehr kostenlos sein, darauf weist Rechtsanwalt Dr. Volker Mayer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, hin.

In Kürze wird die Restschuldbefreiung davon abhängen, daß die Verfahrenskosten vom Schuldner gezahlt und eine bestimmte Mindestquote der Schulden getilgt werden müssen. Nur noch bis dahin ist das Verbraucherinsolvenzverfahren kostenlos und mit Nullplan zu starten. Wer kurzfristig einen Beratungshilfeschein bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts beantragt, profitiert. Es genügen Verdienstnachweise (ggf. AlG- oder Rentenbescheid, Kindergeld), Belege für laufende Ausgaben (Miete, Unterhalt).

Spätestens wenn Schuldner das Gefühl haben, dass ihnen die Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann ist es höchste Zeit für eine Insolvenzberatung. Viele Privatpersonen aber auch Unternehmen geraten nur deshalb in Insolvenz, weil Sie zu spät professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Der beste Rat lautet deshalb: gehen Sie lieber zu früh und lieber einmal zu viel zu einer professionellen Beratung durch den Rechtsanwalt. Im frühen Stadium der drohenden Insolvenz läßt sich oftmals das Ruder noch herumreißen. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht erhalten Sie bei ADJULEX kostenlos und sofort – und nicht wie man hört in Schuldnerberatungsstellen erst nach sechs Monaten – einen Termin für eine qualifizierte Beratung durch einen Anwalt.


 

(Dr. Volker Mayer)

  • Tags:
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Bild Nr. 1 © Adjulex



 


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