Kolumne
Unternehmen und Nachfolge (1)
Nürnberg. Immer mittwochs gibt die Kanzlei DR KREUZER & COLL Tipps zu aktuellen Rechtsfragen.
Dr. Günther Kreuzer
Dr. Günther Kreuzer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Nürnberger Büro der DR KREUZER & COLL Anwaltskanzlei an der Lorenzkirche, Lorenzer Platz 3 a. Die Kanzlei ist Gründungsmitglied der weltweiten Anwaltsgruppe ij INTERNATIONAL JURISTS. Mehr Informationen unter www.kreuzer.de oder unter 0911/20220.
Familienunternehmen müssen den Generationenwechsel vorbereiten und zur Streitvermeidung die Nachfolge rechtzeitig regeln. Was dabei u.a. wichtig ist, erfahren Sie hier und in den nächsten Folgen:
Das Gesetz
regelt die Unternehmensnachfolge oft nicht wunschgemäß: z.B. ist bei KG/OHG/GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Übertragung von Gesellschaftsanteilen (etwa an den Nachfolger) wegen § 719 I BGB nicht ohne Zustimmung der Mitgesellschafter möglich, kann gem. § 15 V GmbHG der GmbH-Mitgesellschafter nicht verhindern, dass ein anderer Gesellschafter seinen Anteil seinem Nachfolger übergibt, wird eine GbR aufgelöst, wenn ein Gesellschafter stirbt.
Der Gestaltungsspielraum
durch Vertrag ist aber groß! Sie können störende gesetzliche Vorschriften durch individuelle Vertragsregelungen ersetzen, z. B. Fortsetzungs-, Vinkulierungs- oder Nachfolgeklauseln.
KREUZER-Tipp:
Lassen Sie sich beraten, welche gesetzlichen Vorschriften Sie durch eigene Regelungen ersetzen, damit Ihre Unternehmensnachfolge wunschgemäß erfolgt.
(Dr. Günther Kreuzer)
Tags:- Nachfolge
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