Markenrecht
OLG Köln zu einem irreführenden „amtlichen“ Angebot an Inhaber von Markenrechten
Köln-Bonn. Wenn ein privates Unternehmen ein amtlich aussehendes Schreiben verschickt, um damit den Empfänger zu der Inanspruchnahme seiner Dienstleistung zu bewegen, begeht es damit womöglich eine wettbewerbswidrige Irreführung. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Köln.
RA Christian Solmecke
Wilde Beuger & Solmecke
Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Tel.: 0221-95 15 63-0
Fax. 0221-95 15 63-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: www.wbs-law.de
Im vorliegenden Fall verschickte eine Firma Schreiben, in denen die Empfänger an den Ablauf der Schutzfrist für eine amtliche Marke erinnert wurden. Den Empfängern wurde die Erneuerung die Marke gegen Zahlung einer Verlängerungsgebühr angeboten. Nur dem aufmerksamen Leser fiel auf, dass es sich nicht um das Deutsche Patent- und Markenamt, sondern um ein privates Unternehmen handelte. Die auf diese Weise kassierten Gebühren waren fast doppelt so hoch wie vom deutschen Patent- und Markenamt.
Hierzu entschied das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 16.02.2011 (Az.: 6 U 166/10), dass hierin eine wettbewerbswidrige Irreführung liegt. Nach den Feststellungen des Gerichtes erweckt das Schreiben den Eindruck, dass es von einer Behörde stammt. Das Unternehmen habe sich geschickt genutzt gemacht, dass viele Menschen zu amtlichen Stellen ein besonderes Vertrauen hätten. Das Gleiche gelte für Firmen, die angeblich dafür tätig sind. Der private Dienstleister darf derartige Schreiben nicht mehr verwenden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt übrigens vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und –Verlängerungen auf seiner Webseite. Unternehmen und Verbraucher sollten vor allem auf das Impressum achten, um nicht auf solche Angebote hereinzufallen.
(Christian Solmecke)
Tags:- Firma Schreiben
- Unternehmen
- Empfängern
- Deutsche Patentund Markenamt
- Verlängerungen
- Urteil
- Oberlandesgericht Köln
- Irreführung
- Gleiche
Kann man auch ohne Trauschein verheiratet sein?
Hochzeit
Neue Rechtsprechung zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach 15 Monaten?
Urlaubsanspruch
ArbG Bochum: Keine Kündigung von Azubi trotz schwerer Beleidigung des Ausbilders bei Facebook
Kündigung
Streit um Tagesschau-App wieder vor Gericht
ARD
AG München: Kunstwerk muss auch bei Nichtgefallen bezahlt werden
Urteil
Unternehmen und Nachfolge (5)
Kolumne
Anspruch auf Überstundenvergütung bei „Diensten höherer Art“?
Überstundenvergütung
Zu jedem Artikel, der bei uns eingestellt wird, veröffentlichen wir Ihr Profil mit Bild und Kontaktdaten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte über folgende Mail-Adresse: mittelfranken@business-on.de
Als Startseite