Steuern
Lohnsteuerkarten - ja was ist nun damit?
Deutschland. Können Sie sich noch erinnern? Ende 2009 fanden Sie in Ihrem Briefkasten, wie all die Jahre zuvor, auf Pappe gedruckt, die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010. Es sollte das letzte Mal sein, dass Sie eine Lohnsteuerkarte in Papierform erhalten. Die bunte Lohnsteuerkarte schien der Vergangenheit anzugehören...
Im Zeitalter von Computern und Internet wirkt eine solche Papierkarte, in der Mitte einmal gefaltet, antiquiert. Deshalb wurde sie ersetzt. Eigentlich sollte ein elektronisches Verfahren sie bereits für das Jahr 2011 überflüssig machen. Leider war die Technik noch nicht soweit.
Die Übergangslösung
Die Lösung für dieses Übergangsproblem war schnell gefunden. Die Karte für das Jahr 2010 verlor mit Ende des Jahres nicht ihre Gültigkeit. Im Jahr 2011 behielten die Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten aus dem vergangenen Jahr in den Unterlagen und die Lohnsteuer wurde nach den Angaben auf der alten Karte weiter abgerechnet. Bei Änderungen der Merkmale ist seit dem Jahr 2011 das Finanzamt zuständig. Doch auch das Jahr 2011 neigt sich seinem Ende zu.
Das Jahr 2012
Endlich! Mit Beginn des neuen Jahres soll die gute alte Lohnsteuerkarte feierlich zu Grabe getragen werden. Im Jahr 2012 soll es für den Arbeitnehmer einfach werden. Der Arbeitgeber oder dessen Steuerberater muss für die notwendigen Informationen zur Lohnabrechnung der Mitarbeiter sorgen. Diese elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind für die Lohnabrechnung abzurufen. Der Arbeitnehmer hat lediglich seine Identifikationsnummer und sein Geburtsdatum dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Identifikationsnummer wurde schon vor längerer Zeit bekannt gegeben. Sie findet sich zwischenzeitlich zum Beispiel auf jedem Steuerbescheid neben der Steuernummer. Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber außerdem mitzuteilen, ob es das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis ist.
(Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen)
Quelle: www.steuernsparen.de
(Redaktion)
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