Klage gegen Billigflieger
Zahlungsgebühr unzulässig
München. Der Billigflieger Ryanair muss in Zukunft eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit im Internet anbieten. Die bisherige Gebührenpraxis der Fluggesellschaft sei unzulässig. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Kein Aufschlag ohne Leistung
Ryanair berechnet seinen Kunden bisher eine Bearbeitungsgebühr von fünf Euro, wenn sie per Lastschrift oder mit Kreditkarte zahlen. Die Gebühr gilt pro Person und Strecke. Diese Gebühren sind unzulässig, entschied nun das Kammergericht Berlin. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Für die Zahlung dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Eine echte Gegenleistung für die Zahlungsgebühren sei nicht ersichtlich, urteilten die Berliner Richter.
Verbraucherschützer klagten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv hatte gegen Ryanair geklagt und eine kostenlose Zahlungsmethode gefordert. Kostenloses Zahlen ist bei Ryanair bisher nur mit einer Visa-Electron-Karte möglich. Diese spezielle Debitkarte sei allerdings wenig verbreitet und nur gegen eine hohe Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich, kritisierte der vzbv. Die Verbraucherschützer begrüßen das Urteil als weiteren Schritt zu mehr Preistransparenz im Internet. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2009, Az. 23 U 243/08, ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Transparente Preise gefordert
Ryanair ist nicht die einzige Fluggesellschaft, die ihren Kunden das Leben schwer macht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in den vergangenen drei Jahren 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet. Viele Billigflieger werben mit Niedrigpreisen, doch am Ende zahlen die Passagiere deutlich mehr. Die Fluggesellschaften berechnen Aufschläge für Gepäckaufgabe, Ticketzahlung und selbst für das Check-in. „Damit muss endlich Schluss sein“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Fluggäste sollten auf den ersten Blick erkennen können, wie teuer das Ticket ist.
(Redaktion)
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